Notizen – Activision Amazing Spider-Man Benutzerhandbuch

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NOTIZEN

(4) Der Kunde kann die Ersatzlieferung nur innerhalb der 24-monatigen
Gewährleistungsfrist verlangen

(5) Die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von diesen
Regelungen unberührt.

7. Haftungsregeln

(1) Activision haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die Activision oder einer seiner
gesetzlichen Vertreter oder ein von ihm eingesetzter Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat. Im Falle von Garantien und der Verletzung von Kardinalpfl ichten haftet Activision auch
bei einfacher Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden, die bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpfl ichten entstanden sind,
haftet Activision begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch und vorhersehbar sind.

(3) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Activision nach Maßgabe von Abs.
1 und 2 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens
des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

8. Erlöschen der Vereinbarung

Unbeschadet aller weiteren Rechte wird diese Vereinbarung beendet, wenn gegen die hier
vereinbarten Lizenzbedingungen verstoßen wird. In einem solchen Fall muss der Kunde alle
Exemplare des Programms und sämtlicher Bestandteile umgehend vernichten. Der Kunde hat
dies Activision nachzuweisen.

9. Sonstiges

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine wirksame Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

(3) Bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Gerichtsstand Burglengenfeld, sofern der
Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(4) Für Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen über den internationalen
Warenkauf ist ausgeschlossen.

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