Activision Amazing Spider-Man Benutzerhandbuch

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(9) Außerhalb dieser Bedingungen und der gesetzlich zulässigen Handlungen darf der Kunde
aufgrund des Urheberrechts keinerlei Änderungen, Übersetzungen, Vervielfältigungen des
Programms vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit
welchen Mitteln. Der Ausdruck des Programmcodes stellt auch eine unzulässige Vervielfältigung dar.
Änderungen, zu denen nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann,
sind zulässig.

3. Besondere Lizenzbedingungen für Bearbeitungstools

(1) Mit diesem Programm können bestimmte Utilities, Tools, Daten und andere Ressourcen für das
Design, die Programmierung und Bearbeitung der Software (Bearbeitungstools) verwendet werden.
Diese Bearbeitungstools ermöglichen dem Kunden, anderes Spielematerial für seine persönliche
Verwendung auf der Basis des Programms zu erstellen (neues Spielematerial).
Die Verwendung der Bearbeitungstools und des neuen Spielematerials unterliegt neben den
Allgemeinen Lizenzbedingungen auch diesen Besonderen Lizenzbedingungen.

(2) Mit der Erstellung des neuen Spielematerials entsteht kein neues urheberrechtlich geschütztes
Programm, sondern das neue Spielematerial stellt durch die Zurverfügungstellung der
Bearbeitungstools eine erlaubte und bezweckte Art der einfachen Nutzung des Programms dar.
Art und Umfang der Nutzung richtet sich nach den hier geregelten Allgemeinen und
Besonderen Lizenzbedingungen.

(3) Der Kunde wird zudem keine Vorschläge oder Angebote von Privatpersonen oder Personen des
öffentlichen Rechts einholen, veranlassen oder anregen, um neues Spielematerial zur kommerziellen
Distribution zu erstellen. Der Kunde hat Activision unverzüglich vom Erhalt eines solchen Angebots
oder Vorschlags in Kenntnis zu setzen.

(4) Activision untersagt es ausdrücklich, die Bearbeitungstools und das neue Spielematerial für
kommerzielle Zwecke zu verwenden. Stellt der Kunde das neue Spielematerial Dritten zur Verfügung,
so darf er dies ausschließlich unentgeltlich tun.

(5) Neues Spielematerial darf weder die Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen,
noch illegales, strafrechtlich relevantes oder rassistisches Material enthalten.

(6) Neues Spielematerial, das Sie selber erstellen, geht automatisch als abgeleitetes Werk des
Programms in das Eigentum von Activision und/oder den Lizenzgebern über (nach der Regelung
im amerikanischen Urheberrechtsgesetz) und Activision und die Lizenzgeber können das von Ihnen
veröffentlichte Neue Spielmaterial für jeden beliebigen Zweck verwenden, inklusive, aber nicht
beschränkt auf die Bewerbung des Programms.

(7) Neues Spielematerial muss dokumentiert und deutlich mit folgenden Angaben versehen werden:
a. Name und E-Mail-Adresse des Erstellers des Neuen Spielematerials, und b. die Worte: "Dieses
Material wird von Activision Inc., 3100 Ocean Park Boulevard, Santa Monica, California 90405.,
weder hergestellt noch unterstützt." Diese Angaben sind deutlich und ausreichend lange vor dem
Start des Programms einzublenden.

4. Installation der Software und Sicherungskopie

(1) Die Nutzung der Software ist grundsätzlich unmittelbar vom mitgelieferten Datenträger aus
vorzunehmen, wie z.B. CD-ROM, DVD oder Cartridge.

(2) Sollte eine Sicherungskopie der Software für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich sein,
ist eine einzige Installation der Software auf die Festplatte als Sicherheitskopie zulässig. Stimmen
die installierte Kopie und die Inhalte des originalen Datenträgers überein, so verbleibt die auf der
Festplatte installierte Kopie als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zusätzlichen Sicherungskopie
von dem originalen Datenträger ist untersagt. Befi ndet sich die Software auf einer CD-ROM, DVD
oder Cartridge, so ist keine Sicherheitskopie zulässig, da davon auszugehen ist, dass aufgrund der
langen Lebensdauer von den genannten Datenträgern eine Sicherheitskopie nicht erforderlich ist.

(3) Die Anfertigung weiterer als der hier genannten gesetzlich zulässigen Sicherungskopien ist
ausdrücklich untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

5. Gewährleistung

(1) Um im Interesse des Kunden rasch auf Mängel reagieren zu können, muss der Kunde
offensichtliche und erkennbare Mängel unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 10 Tagen -
nach der Ablieferung des Programms beim Händler schriftlich geltend machen. Dasselbe gilt für
Rügen wegen verborgener Mängel nach Entdeckung des Mangels. Im Falle verspäteter oder nicht
ordnungsgemäßer Mängelrügen kann Activision keine Gewährleistung für die Mängel übernehmen.

(2) Activision gewährleistet, dass das verkaufte Programm nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet
ist und sich für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung bei Einhaltung der
in der Packungsbeilage enthaltenen Systemvoraussetzungen eignet. Beiden Vertragsparteien
ist bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen
Bedingungen auszuschließen.

(3) Activision gewährleistet nicht, dass die Funktionen des Programms den persönlichen
Anforderungen des Kunden genügen oder dass das Programm und andere Software in der vom
Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

(4) Sachmängelansprüche für das gekaufte Programm verjähren 24 Monate nach Ablieferung des
Programms beim Kunden.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere
die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler,
Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden oder unsachgemäße
Behandlung des Datenträgers (z.B. Verkratzen von CDs) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

6. Ersatzlieferung des Programms

(1) Der Kunde kann den mängelbehafteten Datenträger zum Zwecke der Ersatzlieferung gegen
Vorlage einer Zahlungsbescheinigung (z.B. Kassenzettel) bei dem Händler, bei dem er das Programm
gekauft hat, umtauschen. Der Händler hat dann eine Ersatzlieferung durchzuführen.

(2) Sollte die Rücksendung des mängelbehafteten Datenträgers an den Händler per Post
vorgenommen werden, empfi ehlt Activision einen Versand per Einschreiben. Der Datenträger muss in
einer Verpackung versandt werden, die ihn gegen Beschädigung während des Versands schützt.

(3) Dem Datenträger sind zudem eine Kopie der Rechnung, des Kassenzettels oder
Zahlungsquittung, Name und Anschrift des Absenders, an den die Ersatzlieferung gesandt werden
soll, und eine Kurzbeschreibung des aufgetretenen Fehlers und der vom Kunden benutzten
Hardware beizufügen.

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