Activision Call of Duty: Black Ops II Benutzerhandbuch

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(3) Der Kunde wird zudem keine Vorschläge oder Angebote von Privatpersonen oder Personen des

öffentlichen Rechts einholen, veranlassen oder anregen, um neues Spielematerial zur kommerziellen
Distribution zu erstellen. Der Kunde hat Activision unverzüglich vom Erhalt eines solchen Angebots
oder Vorschlags in Kenntnis zu setzen.

(4)

Activision untersagt es ausdrücklich, die Bearbeitungstools und das neue Spielematerial für
kommerzielle Zwecke zu verwenden. Stellt der Kunde das neue Spielematerial Dritten zur Verfügung,
so darf er dies ausschließlich unentgeltlich tun.

(5) Neues Spielematerial darf weder die Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, noch

illegales, strafrechtlich relevantes oder rassistisches Material enthalten.

(6) Neues Spielematerial, das Sie selber erstellen, geht automatisch als abgeleitetes Werk des Programms

in das Eigentum von Activision und/oder den Lizenzgebern über (nach der Regelung im amerikanischen
Urheberrechtsgesetz) und Activision und die Lizenzgeber können das von Ihnen veröffentlichte
Neue Spielmaterial für jeden beliebigen Zweck verwenden, inklusive, aber nicht beschränkt auf die
Bewerbung des Programms.

(7)

Neues Spielematerial muss dokumentiert und deutlich mit folgenden Angaben versehen werden:
a. Name und E-Mail-Adresse des Erstellers des Neuen Spielematerials, und b. die Worte: “Dieses
Material wird von Activision Inc., 3100 Ocean Park Boulevard, Santa Monica, California 90405., weder
hergestellt noch unterstützt.” Diese Angaben sind deutlich und ausreichend lange vor dem Start des
Programms einzublenden.

4. Installation der Software und Sicherungskopie
(1)

Die Nutzung der Software ist grundsätzlich unmittelbar vom mitgelieferten Datenträger aus
vorzunehmen, wie z.B. CD-ROM, DVD oder Cartridge.

(2) Sollte eine Sicherungskopie der Software für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich sein, ist

eine einzige Installation der Software auf die Festplatte als Sicherheitskopie zulässig. Stimmen die
installierte Kopie und die Inhalte des originalen Datenträgers überein, so verbleibt die auf der Festplatte
installierte Kopie als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zusätzlichen Sicherungskopie von dem
originalen Datenträger ist untersagt. Befi ndet sich die Software auf einer CD-ROM, DVD oder Cartridge,
so ist keine Sicherheitskopie zulässig, da davon auszugehen ist, dass aufgrund der langen Lebensdauer
von den genannten Datenträgern eine Sicherheitskopie nicht erforderlich ist.

(3) Die Anfertigung weiterer als der hier genannten gesetzlich zulässigen Sicherungskopien ist ausdrücklich

untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

5. Gewährleistung
(1) Um im Interesse des Kunden rasch auf Mängel reagieren zu können, muss der Kunde offensichtliche

und erkennbare Mängel unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 10 Tagen - nach der Ablieferung
des Programms beim Händler schriftlich geltend machen. Dasselbe gilt für Rügen wegen verborgener
Mängel nach Entdeckung des Mangels. Im Falle verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Mängelrügen
kann Activision keine Gewährleistung für die Mängel übernehmen.

(2) Activision gewährleistet, dass das verkaufte Programm nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist

und sich für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung bei Einhaltung der in der
Packungsbeilage enthaltenen Systemvoraussetzungen eignet. Beiden Vertragsparteien ist bewusst,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Bedingungen
auszuschließen.

(3) Activision gewährleistet nicht, dass die Funktionen des Programms den persönlichen Anforderungen

des Kunden genügen oder dass das Programm und andere Software in der vom Kunden getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten.

(4)

Sachmängelansprüche für das gekaufte Programm verjähren 24 Monate nach Ablieferung des
Programms beim Kunden.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere

die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler,
Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden oder unsachgemäße
Behandlung des Datenträgers (z.B. Verkratzen von CDs) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

6. Ersatzlieferung des Programms
(1) Der Kunde kann den mängelbehafteten Datenträger zum Zwecke der Ersatzlieferung gegen Vorlage

einer Zahlungsbescheinigung (z.B. Kassenzettel) bei dem Händler, bei dem er das Programm gekauft
hat, umtauschen. Der Händler hat dann eine Ersatzlieferung durchzuführen.

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