Activision Call of Duty: Black Ops II Benutzerhandbuch

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(2) Sollte die Rücksendung des mängelbehafteten Datenträgers an den Händler per Post vorgenommen

werden, empfi ehlt Activision einen Versand per Einschreiben. Der Datenträger muss in einer
Verpackung versandt werden, die ihn gegen Beschädigung während des Versands schützt.

(3) Dem Datenträger sind zudem eine Kopie der Rechnung, des Kassenzettels oder Zahlungsquittung,

Name und Anschrift des Absenders, an den die Ersatzlieferung gesandt werden soll, und eine
Kurzbeschreibung des aufgetretenen Fehlers und der vom Kunden benutzten Hardware beizufügen.

(4) Der Kunde kann die Ersatzlieferung nur innerhalb der 24-monatigen Gewährleistungsfrist verlangen
(5) Die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von diesen Regelungen

unberührt.

7. Haftungsregeln
(1) Activision haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die Activision oder einer seiner

gesetzlichen Vertreter oder ein von ihm eingesetzter Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat. Im Falle von Garantien und der Verletzung von Kardinalpfl ichten haftet Activision auch
bei einfacher Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden, die bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpfl ichten entstanden sind, haftet

Activision begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch und vorhersehbar sind.

(3) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Activision nach Maßgabe von Abs. 1 und

2 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des
Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

8. Erlöschen der Vereinbarung
Unbeschadet aller weiteren Rechte wird diese Vereinbarung beendet, wenn gegen die hier vereinbarten
Lizenzbedingungen verstoßen wird. In einem solchen Fall muss der Kunde alle Exemplare des Programms
und sämtlicher Bestandteile umgehend vernichten. Der Kunde hat dies Activision nachzuweisen.

9. Sonstiges
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
wirksame Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt.

(3) Bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Gerichtsstand Burglengenfeld, sofern der Kunde

Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(4) Für Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt

das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen über den internationalen
Warenkauf ist ausgeschlossen.

LA.DE.2011.12

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werden, beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Gründe durch eine eingeschränkte
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