Remko vrs – REMKO VRS Series Benutzerhandbuch
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REMKO VRS
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Die Geräte müssen so aufge-
stellt werden, dass von ihnen
keine Gefahren oder unzumut-
bare Belästigungen, z. B. durch
Erschütterungen, Schwingun-
gen oder Geräusche ausgehen
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Die Geräte müssen so aufge-
stellt und montiert werden, dass
sie für Reparatur- und War-
tungsarbeiten leicht zugänglich
sind
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Bedienungselemente deren
unsachgemäße Betätigungen zu
gefährlichen Betriebszuständen
führen können, sind soweit
sie allgemein zugänglich sind,
vor unbefugter Betätigung zu
schützen
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Eine direkte Ansaugung der
Außenluft ist mit der Standard-
Brennkammer nicht empfeh-
lenswert. Bei der Montage von
Mischluftklappen (Zubehör)
müssen diese gegenläufig ge-
koppelt sein.
Der Anteil an zugeführter
Frischluft sollte 30 % nicht
übersteigen
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Die Geräte dürfen nicht in feu-
er- und explosionsgefährdeten
Räumen und Bereichen aufge-
stellt und betrieben werden
wenn die Geräte in Räumen
aufgestellt sind, die eine ins
Freie führende Öffnung oder
Leitung haben.
Der Querschnitt der Öffnung
muss mindestens 150 cm
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und für jedes über 50 kW
Nennwärmeleistung hinausge-
hende kW Nennwärmeleistung
2 cm
2
mehr betragen.
Die Leitungen müssen strö-
mungstechnisch äquivalent
bemessen sein.
Der erforderliche Querschnitt
darf auf höchstens zwei Öff-
nungen bzw. Leitungen aufge-
teilt sein.
(4) Verbrennungsluftöffnungen
und –leitungen dürfen nicht
verschlossen oder zugestellt
werden, sofern nicht durch
besondere Sicherheitseinrich-
tungen gewährleistet ist, dass
die Feuerstätte nur bei geöff-
netem Verschluss betrieben
werden kann. Der erforderliche
Querschnitt darf durch den
Verschluss oder Gitter nicht
verengt werden.
(5) Abweichend von den Absätzen
1 bis 3 kann für Raumluftab-
hängige Feuerstätten eine aus-
reichende Verbrennungsluft-
versorgung auf andere Weise
nachgewiesen werden.
Zum Beispiel durch:
Eine am Brenner oder dessen
Verkleidung angeschlossene
durchgehende Leitung von
ausreichendem Querschnitt ins
Freie. Dieser Querschnitt muss
der verfügbaren Saugleistung
des Brenners und den Leitungs-
widerständen (einschließlich
des Ansaugschutzgitters)
angepasst sein, so dass eine
einwandfreie Verbrennung
sichergestellt ist.
Aufstellung
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Die Geräte dürfen in Räumen
nur dann aufgestellt und betrie-
ben werden, wenn den Geräten
eine für die Verbrennung aus-
reichende Luftmenge zugeführt
wird und die Abgase über eine
geeignete Abgasanlage ins Freie
geleitet werden
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Raumluftabhängige Geräte
dürfen in Räumen oder
Gebäuden, aus denen Luft mit
Hilfe von Ventilatoren, wie Lüf-
tungs- oder Abluftanlagen etc.
abgesaugt wird, nur aufgestellt
werden, wenn:
1. Ein gleichzeitiger Betrieb
des Gerätes und der luftabsau-
genden Anlage(n) durch Sicher-
heitseinrichtungen verhindert
wird,
2. Die Abgasführung durch
besondere Sicherheitseinrich-
tungen überwacht wird,
3. Die Abgase des Gerätes
über die luftabsaugende(n)
Anlage(n) abgeführt werden
oder
4. Durch die Bauart oder die
Bemessung der Anlage sicher-
gestellt ist, dass kein gefähr-
licher Unterdruck entstehen
kann
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Die Geräte müssen standsicher
auf nicht brennbarem Boden
und außerhalb von Verkehrs-
zonen, z. B. auch von Kranen
aufgestellt werden
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Die Geräte müssen so aufge-
stellt und betrieben werden,
dass Personen durch Abgase
und Strahlungswärme nicht
gefährdet werden und keine
Brände entstehen können
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Die Geräte sind in der
Standardausführung nicht für
den ausschließlichen Einsatz
als Zuluftgeräte geeignet.
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Die Geräte sind geeignet für
die Verwendung von ansaug-/
und ausblasseitigem Zubehör.