Installation – MCZ Ego 2.0 AIR Benutzerhandbuch
Seite 17

15
2-INSTALLATION
Technischer Dienst - Vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten
ABSTAND (Meter)
Der Lufteinlass muss einen Abstand haben von:
1,5 m
UNTER
Türen, Fenstern, Rauchgasauslass, Zwischenräumen,…
1,5 m
HORIZONTAL
Türen, Fenstern, Rauchgasauslass, Zwischenräumen,…
0,3 m
OBERHALB
Türen, Fenstern, Rauchgasauslass, Zwischenräumen,…
1,5 m
ENTFERNT VON
Rauchgasaustritt
ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Die Verbindung zwischen Gerät und Schornstein muss mit einem Rauchgaskanal gemäß EN 1856-2 ausgeführt werden. Die Verbindung
mit dem Schornstein in horizontaler Richtung darf nicht länger als maximal 4 m sein, mit einer Mindestneigung von 3 % und mit maximal
3 Kurven von 90° (inspektionierbar - der T-Anschluss am Geräteausgangs darf nicht gezählt werden).
Der Durchmesser des Rauchgaskanals muss gleich oder größer als der Geräteausgang sein (Ø 80 mm).
ANLAGENTYP
RAUCHGASKANAL
Vertikale Mindestlänge
1,5 Meter
Maximale Länge
(mit 1 Kurve 90° inspektionierbar)
6,5 Meter
Maximale Länge
(mit 3 Kurven 90° inspektionierbar)
4,5 Meter
maximale Anzahl an inspektionierbarer 90°-Kurven
3
Horizontale Stücke
(Mindestneigung 3%)
4 Meter
Kanäle mit Durchmesser von 80mm oder 100mm mit Silikondichtungen oder analogen Dichtungsvorrichtungen verwenden, die den
Betriebstemperaturen des Gerätes standhalten. (min. T200 Klasse P1). Der Gebrauch von flexiblen Metallrohren aus Faserzement
oder Aluminium ist verboten. Für die Ausführung des Richtungswechsels empfehlen wir einen T-Anschluss mit
Inspektionsverschluss, der eine leichte regelmäßige Reinigung der Rohre ermöglicht. Immer sicherstellen, dass nach der Reinigung die
Inspektionsverschlüsse mit der entsprechenden integrierten Dichtung erneut hermetisch verschlossen werden.
Es ist verboten, an den selben Rauchkanal mehrere Geräte anzuschließen bzw. den Auslass von darüberliegenden Hauben. Der direkte
Wandauslass der Verbrennungsprodukte sowohl in geschlossene Bereiche als auch nach außen ist verboten.
Der Rauchgaskanal muss mindestens 400 mm von brennbaren oder wärmeempfindlichen Bauteilen entfernt sein.