IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch

Seite 79

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duren

befolgen.

Eine

Anfangsdiagnose

des

Problems

kann

entweder

von

einem

Techniker

per

Telefon

oder

elektronisch

durch

Zugriff

auf

eine

Unter-

stützungs-Website

erstellt

werden.

Die

Art

des

Gewährleistungsservice,

die

für

die

Maschine

des

Kunden

erbracht

wird,

ist

in

Teil

3

-

Gewährleistungsinformationen

angegeben.

Der

Kunde

ist

für

das

Herunterladen

und

Installieren

vorgesehener

Software-

Updates

von

einer

Unterstützungs-Website

oder

von

anderen

elektronischen

Medien

und

die

Einhaltung

der

vom

Service-Provider

bereitgestellten

Anwei-

sungen

selbst

verantwortlich.

Zu

den

Software-Updates

gehören

unter

ande-

rem

Basic

Input/Output

System-Code

(

″BIOS″),

Dienstprogramme,

Einheiten-

treiber

und

weitere

Software-Updates.

Kann

das

Problem

mithilfe

einer

durch

den

Kunden

austauschbaren

Funktionseinheit

(

″CRU″),

z.

B.

Tastatur,

Maus,

Lautsprecher,

Speicher,

Fest-

plattenlaufwerk

und

andere

leicht

austauschbare

Teile,

behoben

werden,

liefert

der

Service-Provider

dem

Kunden

diese

CRU,

damit

er

die

Installation

selbst

vornehmen

kann.

Funktioniert

die

Maschine

während

des

Gewährleistungszeitraums

nicht

wie

zugesagt

und

kann

das

Problem

per

Telefon

oder

elektronisch,

durch

Anwen-

den

von

Software-Updates

oder

durch

eine

CRU

nicht

behoben

werden,

wird

der

Service-Provider

nach

eigenem

Ermessen

1)

die

fehlerhafte

Maschine

repa-

rieren,

damit

sie

wieder

entsprechend

der

Gewährleistung

funktioniert,

oder

2)

durch

eine

funktionell

mindestens

gleichwertige

Maschine

ersetzen.

Ist

der

Service-Provider

nicht

in

der

Lage,

die

Maschine

zu

reparieren

oder

eine

Ersatzmaschine

zu

beschaffen,

ist

der

Kunde

berechtigt,

die

Maschine

an

die

Verkaufsstelle

zurückzugeben

und

sich

den

bezahlten

Kaufpreis

zurückerstat-

ten

zu

lassen.

Im

Rahmen

des

Gewährleistungsservice

kann

der

Service-Provider

auch

die

für

die

jeweilige

Maschine

erforderlichen

technischen

Änderungen

ausführen.

Austausch

einer

Maschine

oder

eines

Maschinenteils

Muss

eine

Maschine

oder

ein

Maschinenteil

im

Rahmen

des

Gewährleistungs-

service

ausgetauscht

werden,

geht

die

vom

Service-Provider

ersetzte

Maschine

bzw.

das

ersetzte

Teil

in

das

Eigentum

von

Lenovo

über,

während

die

Ersatz-

maschine

oder

das

Ersatzteil

in

das

Eigentum

des

Kunden

übergeht.

Der

Kunde

gewährleistet,

dass

es

sich

bei

allen

entfernten

Teilen

um

unveränderte

Originalteile

handelt.

Die

Ersatzmaschine

oder

die

Ersatzteile

sind

unter

Umständen

nicht

neu,

befinden

sich

jedoch

in

einem

einwandfreien

Betriebs-

zustand

und

sind

dem

ersetzten

Teil

funktionell

mindestens

gleichwertig.

Die

Ersatzmaschine

oder

das

Ersatzteil

erhält

den

Gewährleistungsstatus

der

ent-

fernten

Maschine

oder

des

entfernten

Teils.

Anhang

B.

Gewährleistungsbestimmungen

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