IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 83
PERU
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
Satz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
die
Richterschaft
und
Tribunale
im
Gerichtsbezirk
von
Lima,
Cercado,
verhandelt.
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
In
Übereinstimmung
mit
Artikel
1328
des
peruanischen
Zivilrechts
entfallen
bei
Vorsatz
(
″dolo″)
oder
grober
Fahrlässigkeit
(
″culpa
inexcusable
″)
von
Lenovo
die
in
diesem
Abschnitt
genannten
Einschränkungen
und
Ausschlüsse.
URUGUAY
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
Satz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
das
zuständige
Gericht
in
Montevideo
verhandelt.
VENEZUELA
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
Satz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
die
Gerichte
im
Stadtgebiet
von
Caracas
verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Gewährleistungsservice
vom
IBM
Service
kann
in
Kanada
oder
den
Vereinig-
ten
Staaten
von
Amerika
über
die
folgenden
Nummer
angefordert
werden:
1-800-IBM-SERV
(426-7378).
KANADA
Haftungsbegrenzung:
Ziffer
1
dieses
Abschnitts
wird
wie
folgt
ersetzt:
1.
Körperverletzung
(einschließlich
Tod)
und
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden;
und
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
der
Provinz
Ontario
zur
Anwendung
kommen.
VEREINIGTE
STAATEN
VON
AMERIKA
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York
zur
Anwendung
kommen.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
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