Österreich – Zanussi ZOB 590 Benutzerhandbuch

Seite 33

Advertising
background image

Electrolux

33

Österreich

Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglück-wünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem

Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des Konsu-

mentenschutzgesetzes gemäß den nachstehen-den Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die

Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.

1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen

Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfeh-len daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.

2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder Herstellungsfehler

beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter

diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des

Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch

Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht

ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen

versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls

nicht durch die Garantie gedeckt.Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.:

Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).

3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät innerhalb angemessener

Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen

Aufwendungen, insbe-sondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten werden von uns

getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht

eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren

Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils

der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.

4. Garantieleistungen bewirken weder eine Ver-längerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue

Garantiefrist in Lauf. Die Garantie-frist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze

Gerät.

5. Weitergehende oder andere Ansprüche, ins-besondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes

entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –

ausgeschlossen.

6. Durch diese Garantie wird der Gewährleis-tungsanspruch des Kunden gegen den Händ-ler, bei dem

er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerksam zu

machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner

gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Electrolux Hausgeräte GmbH

ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH

ADRESSE : HERZIGGASSE 9 A-1230 WIEN

VERTRIEB TELEFON : (01) 866 40-200

VERTRIEB TELEFAX : (01) 866 40-250

KUNDENDIENST TELEFON : (01) 866 40-330

KUNDENDIENST TELEFAX : (01) 866 40-300

WIEN FN 98903 x - DVR: 0595411

ARA LIZENZ NR. 2702 - UID: ATU 14758207

Advertising