Jvc software-lizenzvertrag – JVC GZ-MS125 Benutzerhandbuch

Seite 70

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JVC SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

WICHTIG

AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN

VERTRAG VOR DEM INSTALLIEREN BZW.

BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS

„DIGITAL PHOTO NAVIGATOR“ („Programm“)

SORGFÄLTIG DURCH.

Die Victor Company of Japan, Limited („JVC“)

gewährt Ihnen das Nutzungsrecht für das

Programm nur unter der Voraussetzung, dass

Sie sich mit den folgenden Bestimmungen

einverstanden erklären:

Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen

Sie das Programm weder installieren noch

benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER

BENUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN

SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES

VERTRAGS EINVERSTANDEN.

1 URHEBERRECHT, EIGENTUM

Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte

auf geistiges Eigentum an diesem Programm

sind Eigentum der JVC und der entsprechenden

Lizenzgeber und verbleiben in deren Anrecht.

Das Programm ist in Japan und in anderen

Ländern unter dem Urheberrecht und den

zugehörigen Abkommen geschützt.

2 ERTEILUNG DER LIZENZ

(1) Auf Grundlage der Bestimmungen dieses

Vertrags gewährt Ihnen JVC eine einfache

Lizenz für die Nutzung des Programms.

Sie sind berechtigt, das Programm auf der

Festplatte oder auf anderen Speichermedien

Ihres Computers zu installieren und zu

benutzen.

(2) Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des

Programms für den alleinigen persönlichen

Zweck einer Sicherungskopie oder

Archivkopie anzufertigen.

3 PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN

(1) Sie dürfen das Programm nicht

zurückentwickeln (Reverse Engineering),

dekompilieren, entassemblieren, revidieren

oder verändern, bzw. nur in dem Maße, wie

dies durch geltendes Recht ausdrücklich

genehmigt ist.

(2) Sie dürfen das Programm weder als Ganzes

noch in Auszügen zu anderen als in diesem

Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken

kopieren oder benutzen.

(3) Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine

Nutzungslizenz zu erteilen und dürfen das

Programm weder weitergeben, vermieten,

verleasen, auf Dritte übertragen noch auf

andere Weise der Nutzung durch Dritte

überlassen.

4 BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

JVC gewährleistet, dass für eine Frist von

dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum sämtlicher

Produkte, die unser Produkt begleiten, die

Medien, auf denen das Programm gespeichert

ist, keine Material- und Verarbeitungsfehler

zeigen. Die Gesamthaftung der JVC und

Ihr einziges Rechtsmittel hinsichtlich des

Programms besteht darin, dass JVC Ihnen die

defekten Medien oder das defekte Programm

ersetzt. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG,

LEHNEN JVC UND DEREN LIZENZGEBER

ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN

AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE

AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND

GEWÄHRT WORDEN SIND, INSBESONDERE

STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN

AUF HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR

EINEN BESONDEREN ZWECK HINSICHTLICH

DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN

BEGLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME

MIT DEM PROGRAMM ENTSTEHEN ODER

DURCH DESSEN BENUTZUNG VERURSACHT

WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE

KOSTEN BEHEBEN.

5 BESCHRÄNKTE HAFTUNG

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET

JVC ODER DEREN LIZENZGEBER AUF

KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-,

ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN

JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG VON DER

ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND

DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG,

DELIKTSHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN

GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT

DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT

DER NUTZUNG DES PROGRAMMS

STEHEN, SELBST WENN JVC AUF DIESE

SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. SIE

VERPFLICHTEN SICH, JVC GEGENÜBER

JEDWEDEN VERLUSTEN, HAFTUNG ODER

KOSTEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS

ZU HALTEN, DIE AUS ANSPRÜCHEN DRITTER

IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG

DES PROGRAMMS HERVORGEHEN

ODER IN IRGENDEINER WEISE DARAUF

ZURÜCKZUFÜHREN SIND.

JVC Software-Lizenzvertrag

GZ-MS125EU_GB_GE.indb 70

12/30/2008 9:16:32 AM

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