Software-lizenzvereinbarung, Achtung – Yamaha S70XS Benutzerhandbuch

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S90 XS/S70 XS – Bedienungsanleitung

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ACHTUNG

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH DIESER
SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE
VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA“).

DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ
GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE
NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.

DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG DER „DAW“-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIA TECHNOLOGIES GMBH
(„STEINBERG“), DIE BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WÄHREND DER INSTALLATION DER „DAW“-SOFTWARE AUF IHREM PC-
BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDANWENDER (EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT WIRD,
SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES BEDEUTET, DASS SIE WÄHREND DER INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE“
AUSWÄHLEN SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBARUNG TATSÄCHLICH ZU AKZEPTIEREN, UM AUF DER NÄCHSTEN BILDSCHIRMSEITE FORTZUFAHREN.

1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT

Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der
mitgelieferten Software-Programme und Daten („SOFTWARE“) zu nutzen.
Der Begriff SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software
und Daten. Die SOFTWARE ist Eigentum von STEINBERG und durch den
geltenden Urheberrechtsschutz und alle geltenden internationalen
Handelsrechte geschützt. Yamaha hat ein Unterlizenzrecht erworben, um
Sie für die Verwendung der SOFTWARE lizensieren zu können. Sie haben
zwar das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der
SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst
bleibt weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt.

Sie dürfen

die SOFTWARE auf

genau einem Computer

verwenden.

Sie dürfen

ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der

SOFTWARE in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die
SOFTWARE auf einem Medium befindet, welches eine solche
Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten Sicherungskopie müssen Sie
den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen Eigentums-
rechte der die SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.

Sie dürfen

dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte

übertragen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der
Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.

2. BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen nicht

die SOFTWARE einem Reverse Engineering

unterziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-
Code gelangen.
Es ist Ihnen

nicht gestattet

, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise

zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen
oder auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der
SOFTWARE zu erstellen.

Sie dürfen nicht

die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf

einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen
Computern einspeisen.

Sie dürfen nicht

die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die

guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.

Sie dürfen nicht

auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende

Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.

Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt
werden, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom
Benutzer zu beachten sind.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis
des Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet
werden.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.
Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE
erhaltenen Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen
ohne Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.

3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft
und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-
gesetze oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die
Vereinbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch
Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die
mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.

4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN

Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die
SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14)
Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren
Empfangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha
und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums

oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha oder einen
autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen
zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist
nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch
oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST
UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN RECHTS
AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF
PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK.

5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE

Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE
ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre
Anleitungen werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien
zur Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER
RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE
EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE
SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER
SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT
ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG
EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN
BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN
GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE
HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG
ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN,
ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER ANDERE
SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS
ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTORISIERTER HANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall
überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden,
Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder
anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.

7. GENERAL

Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu
interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf
jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechts-
streitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo District Court in Japan
durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser Lizenz-
vereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt
werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzverein-
barung weiterhin voll wirksam sein.

8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG

Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in
Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen
zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen
schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in
Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser
Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollständig
authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

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