Vertu Ascent Ti (RM-267V) Benutzerhandbuch

Seite 23

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ERSTE SCHRITTE

Deutsch

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17. Lieferung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung einer Ware oder Leistung über VC gültigen
Liefer- und Leistungszeiten. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Abwicklung
Ihres Auftrages. Falls sich eine Lieferung oder Leistung über den vorgesehenen
Zeitpunkt hinaus verzögern (oder die Ware oder Leistung nicht verfügbar sein) sollte,
werden Sie darüber baldmöglichst durch den Anbieter (oder durch Vertu als Vertreter
des Anbieters) informiert. In diesem Fall sind Sie berechtigt, Ihren Auftrag gegen
Rückerstattung des vollen Betrags zu widerrufen.

18. Beschränkte Gewährleistung

Vertu gewährleistet, sich mit angemessenen Kräften darum zu bemühen, dass die VC-
Leistungen von Vertu mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde und, soweit
zumutbar, nach Ihren Wünschen und Anweisungen erbracht werden. Soweit Vertu die
von einem Dritten erbrachten Waren und Leistungen bereitstellt, bezieht Vertu diese als
Ihr Vertreter bei dem Dritten. Vertu wird bei der Auswahl der Anbieter und der Erteilung
von Aufträgen gemäß Ihren Wünschen mit angemessener Sorgfalt vorgehen. Um
Zweifel auszuschließen, wird klargestellt, dass Vertu weder jetzt noch in Zukunft
Zusicherungen und Empfehlungen im Hinblick auf die in den VC-Leistungen
enthaltenen Informationen und Vorschläge abgibt. Die Entscheidung über den
Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags mit einem Dritten liegt in Ihrer
Verantwortung und ist Ihren Fähigkeiten und Ihrem Urteil über Qualität, Wert und
Eignung derartiger Informationen und Vorschläge überlassen.

19. Vertretung durch Vertu

Ihr Vertrag über den Bezug von Dienstleistungen oder Waren kommt ausschließlich mit
dem jeweiligen Anbieter zustande. Vertu handelt lediglich als Vertreter des Anbieters.
Sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Ansprüche
und Rechtsbehelfe ausschließlich gegen den Anbieter.

20. Haftungsausschluss

Vertu haftet weder für Waren und Leistungen, die Vertu als Vertreter der Anbieter
angeboten hat, noch in irgendeiner anderen Hinsicht im Rahmen von
Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und einem bestimmten Anbieter. Vertu wird Sie
jedoch im Rahmen des Zumutbaren bei Ihren Geschäften mit dem Anbieter
unterstützen.

Jeder von Ihnen mit einem Anbieter abgeschlossene Vertrag stellt einen eigenständigen
Vertrag dar. Vertu schließt jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des
Anbieters und für Ihnen daraus entstehende Schäden aus, unabhängig davon, ob der
Vertrag über VC vermittelt wurde.

21. Haftungsbeschränkung

Vertu übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ansprüche, die aufgrund der
Unfähigkeit zur Kontaktaufnahme mit VC oder infolge des Scheitern eines
Geschäftsabschlusses entstehen.

Mit Ausnahme der durch Vertu schuldhaft verursachten Todesfälle und
Personenschäden sowie der in diesen AGB ausdrücklich erwähnten Fällen haftet Vertu
Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche unmittelbaren oder mittelbaren Einbußen,
Kosten, Auslagen oder Schäden aufgrund der Erbringung von Leistungen oder
aufgrund Ihres Vertrauens auf Informationen und Empfehlungen seitens Vertu und
dadurch veranlasste Erbringung von Waren und Leistungen durch Dritte.

Vertu haftet Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche Einbußen, Schäden, Kosten,
Auslagen oder andere Schadensersatzforderungen, die aufgrund Ihrer unvollständigen,
fehlerhaften, ungenauen, verspätet oder nicht eingegangenen Anfragen oder
Anweisungen oder als Folge eines anderen schuldhaften Verhaltens Ihrerseits
entstehen.

Eine verspätete oder anderweitig misslungene Erfüllung von Vertus Verpflichtungen in
Bezug auf VC-Leistungen begründet weder eine Haftung von Vertu Ihnen gegenüber,
noch gilt sie als Verstoß gegen diese AGB, sofern die Verspätung oder das Misslingen
auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Vertu zumutbaren
Einflussmöglichkeiten liegen.

Mit Ausnahme der durch Vertu schuldhaft verursachten Todesfälle und
Personenschäden haftet Vertu Ihnen gegenüber nach Maßgabe dieser AGB für einen
Verstoß gegen die danach bestehenden Verpflichtungen nur bis zur Höhe etwaiger
jährlicher Mitgliedsgebühren und des jeweiligen Entgeltes für die zu erbringenden VC-
Leistungen.

Diese Haftungsbeschränkungen sind nur in dem nach dem Gesetz zulässigen Rahmen
anwendbar.

22. Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit

Mit Ausnahme von Geldansprüchen seitens Vertu verjähren alle sich aus oder in
Zusammenhang mit der Nutzung von VC ergebenden Ansprüche nach einem Jahr,
gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder Vertu von den zugrunde liegenden
Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Bei Annahme Ihres
Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb Europas, des Nahen
Ostens oder Afrikas findet englisches Recht Anwendung. Alle sich aus oder in
Zusammenhang mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten werden nach der
Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem gemäß dieser
Ordnung ernannten Schiedsrichter abschließend entschieden. Das Schiedsverfahren
wird in London, England, in englischer Sprache durchgeführt. Der Schiedsspruch ist
endgültig und bindend. Die Parteien sind berechtigt, ein Urteil oder eine Anordnung
eines englischen oder walisischen Gerichtes im Geltungsbereich einer anderen
Gerichtsbarkeit gerichtlich durchzusetzen.

Bei Annahme Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb
Asiens und des pazifischen Raumes findet singapurisches Recht Anwendung. Alle aus
oder in Zusammenhang mit diesen AGB resultierenden Streitigkeiten werden
ausschließlich und endgültig in Singapur nach den Richtlinien des Singapore

International Arbitration Centre (SIAC-Richtlinien) entschieden. Das Schiedsverfahren
findet in Singapur in englischer Sprache statt. Der Schiedsspruch ist endgültig und für
die Parteien bindend. Die Parteien sind berechtigt, den Schiedsspruch im
Geltungsbereich einer anderen Gerichtsbarkeit gerichtlich durchzusetzen.

Bei Annahme Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb des
amerikanischen Raumes werden alle sich in Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren
ergebenden Streitigkeiten und Fragen nach dem Federal Arbitration Act (9 U.S.C. §§1
ff.) entschieden. Soweit U.S.-Bundesrecht nichts anderes vorsieht, finden auf alle
Rechtsgeschäfte mit VC und den VC-Anbietern die Gesetze des Staates Texas mit
Ausnahme der Kollisionsnormen Anwendung. Mit Ausnahme von Geldansprüchen
seitens Vertu verjähren alle sich aus oder in Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei
oder Nutzung von VC ergebenden Ansprüche nach achtzehn (18) Monaten, gerechnet
ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder Vertu von den zugrunde liegenden Umständen
Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Alle sich in Zusammenhang mit
Ihrer Mitgliedschaft bei oder Nutzung von VC und der Erteilung von Aufträgen über VC
ergebenden Streitigkeiten werden - zusammen mit etwaigen Gegenansprüchen und
Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften zwischen
Ihnen und Vertu - in einem Schiedsverfahren des Büros der American Arbitration
Association („AAA“) in Dallas (Texas), das in Dallas County (Texas) stattfindet,
endgültig und bindend entschieden, es sei denn, dass Sie ein geistiges Eigentumsrecht
von Vertu, einer seiner Tochtergesellschaften oder eines seiner Lizenzgeber verletzt
haben oder eine solche Rechtsverletzung zu befürchten ist. In diesem Fall ist Vertu
berechtigt, geeignete Rechtsmittel bei einem Staats- oder Bundesgericht seiner Wahl
im Staate Texas oder in einem anderen Staat oder Bezirk als ausschließlich
zuständigem Gericht einzulegen. Alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB
ergebenden Streitigkeiten werden vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dieser
AGB oder schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien nach den Wireless
Industry Arbitration Rules der AAA von einem Einzelschiedsrichter entschieden. Soweit
diese AGB keine Schadenshaftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse enthalten,
entscheidet der Schiedsrichter nach billigem Ermessen, auch hinsichtlich einer
angemessenen Entschädigung, wobei er jedoch nicht auf verschärften
Schadensersatz, Ersatz konkreter Schäden, Ersatz von Folgeschäden oder
Strafschadensersatz erkennen darf. Die obsiegende Partei trägt die Schiedsgebühren
der AAA sowie Honorar und Auslagen des Schiedsrichters. Der Schiedsspruch ist
bindend und bei jedem Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit vollstreckbar. Im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen betreffen Schiedsverfahren nach diesen
AGB nur den konkreten Einzelfall und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Ihnen und Vertu mit Schiedsverfahren verbunden werden, an denen
Dritte infolge einer Sammelklage oder aus anderen Gründen beteiligt sind.

23. Höhere Gewalt

Vertu haftet nicht für durch verspätete oder anderweitig misslungene Erfüllung von
Vertus Verpflichtungen nach diesen AGB verursachte Einbußen und Schäden, die auf
Ausfälle von Geräten, Autorisierungssystemen, Datenverarbeitungssystemen,
Datenübertragungssystemen oder Datenübertragungsstrecken, Streiks,
Aussperrungen, Aufstände, Kriege, Brände, Naturereignisse, Unfälle, Material- und
Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen oder Maßnahmen, eine
Verweigerung von Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen, Gesetze, Verordnungen oder
Anordnungen oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Vertu
liegen, zurückgehen.

24. Allgemeine Bestimmungen

Überschriften: Die Überschriften der einzelnen AGB-Klauseln dienen zum leichteren
Auffinden der Klauseln und sind nicht Teil dieser AGB. Bei der Auslegung der AGB
sind die Überschriften nicht zu berücksichtigen.

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam oder
nicht durchsetzbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der
übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen und nicht durchsetzbaren Klauseln
treten dann diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Gewollten möglichst nahe
kommen.

Kein Verzicht: Ein Versäumnis von Vertu, die Einhaltung einer in diesen AGB
enthaltenen Regelung zu verlangen oder ein Vertu danach zustehendes Recht
auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf die Rechte und Rechtsbehelfe von Vertu nach
diesen AGB.

Vollständigkeit: Diese AGB regeln den Gegenstandsbereich der AGB vollständig und
endgültig und ersetzen alle anderen diesbezüglichen mündlichen und schriftlichen
Vereinbarungen und Verhandlungen.

Mitteilungen: Jede Partei (d. h. Sie oder Vertu) kann der anderen durch persönliche
Zustellung, per E-Mail, durch Postversand oder per Fax Mitteilungen senden. Die
Mitteilungen sind an die vom Empfänger zuletzt angegebene Kontaktanschrift zu
senden. Die Mitteilungen gelten als zugestellt: (1) bei Versand per Kurier oder auf
anderem persönlichem Lieferweg am Tag der persönlichen Lieferung an die vom
Empfänger vor dem Versand zuletzt angegebene Anschrift des Empfängers; oder (2)
bei Postversand 5 Arbeitstage nach dem Datum des Einschreibens (bei Luftpost
Rückschein erforderlich) an die vom Empfänger vor dem Versand zuletzt angegebene
Anschrift des Empfängers; oder (3) bei Faxversand mit der durch einen
Übertragungsbericht bestätigten Übertragung des Faxes an die vom Empfänger vor der
Übertragung zuletzt angegebene Faxnummer. E-Mail-Mitteilungen gelten als zugestellt:
(1) sobald die E-Mail dem Empfänger zugänglich ist; (2) sobald der Absender eine
Empfangsbestätigung für den Versand der E-Mail an die gewünschte E-Mail-Adresse
des Empfängers erhalten hat; oder (3) 48 Stunden nach Versand der E-Mail. Die E-Mail
gilt als nicht zugestellt, wenn der Absender zu irgendeinem Zeitpunkt eine Mitteilung
darüber erhält, dass die E-Mail dem Empfänger nicht erfolgreich übermittelt wurde. Eine
Stornierung von Aufträgen per E-Mail ist nur wirksam, wenn sie von Vertu ausdrücklich
anerkannt wurde.

Telefon: Vertu ist berechtigt, auf telefonischem Wege Aufträge anzunehmen und
andere Mitteilungen zu bestätigen, entgegenzunehmen oder vorzunehmen.
Telefonische Mitteilungen seitens Vertu haben dieselbe Rechtswirksamkeit wie
schriftliche Mitteilungen.

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