Aufzeichnen einer musik-cd – HP CD-Writer Plus Externes Laufwerk 7510e Benutzerhandbuch

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Aufzeichnen einer Musik-CD

die Option „Automatische Benachrichtigung beim Wechsel“ deaktiviert ist (dies
gilt nur für Windows 95). Um dies zu überprüfen, klicken Sie auf Start,
bewegen den Mauszeiger über Einstellungen nach rechts und klicken auf
Systemsteuerung. In der Systemsteuerung doppelklicken Sie auf System und
klicken anschließend auf die Registerkarte Geräte-Manager. Doppelklicken Sie
nun auf das Symbol für den CD-Writer Plus, und wählen Sie anschließend die
Registerkarte Einstellungen. Klicken Sie auf Automatische
Benachrichtigung beim Wechsel
, falls diese Option nicht aktiviert ist, und
klicken Sie dann auf OK. Klicken Sie auf OK im Dialogfeld Eigenschaften für
System
. Schließen Sie dann die Systemsteuerung.

3. Wählen Sie die dritte Option aus: Erstellt eine Audio-CD, die auf jedem

CD-Player abgespielt werden kann. Das Fenster des Adaptec
Easy CD Creator-Assistenten wird angezeigt.

Aufzeichnen einer Musik-CD

Auf einer Musik-CD können Sie Musikstücke von folgenden
Musikquellen aufzeichnen:

Tracks/Audio-Tracks auf einer vorhandenen CD

Wave-Dateien (Sound-Dateien) auf Ihrer Festplatte (*.wav ist ein
Windows-Standardformat für Sound-Dateien.)

Eine Kombination aus Wave-Dateien und Tracks

In diesem Abschnitt wird erklärt, wie Sie mit dem Easy CD Creator-
Assistenten ganz einfach eine Musik-CD anlegen können. Darüber
hinaus finden Sie hier unter anderem Erläuterungen zum Aufzeichnen
von Audio-Tracks von einer vorhandenen Musik-CD sowie zum
Aufzeichnen von Wave-Dateien von Ihrer Festplatte.

HINWEIS: Easy CD Creator wurde zur Reproduktion von Material entwickelt,
für das Sie selbst das Copyright besitzen oder für das Sie eine entsprechende
Genehmigung des Copyright-Eigentümers haben. Wenn Sie das Copyright nicht
besitzen und keine Genehmigung zur Reproduktion des Materials vom
Copyright-Eigentümer haben, verletzen Sie das Urheberrecht und müssen mit
Schadenersatzforderungen und strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Wenden Sie
sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsbeistand.

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