ROHM KFD - Power chucks without through-hole Benutzerhandbuch

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Futterdurchmesser (messen), sowie die max. erreichbare
Drehzahl der Maschine. Um die mögliche Aufprallenergie
auf die zulässige Größe zu reduzieren, müssen die
zulässigen Massen und Drehzahlen ermittelt (z.B. beim
Maschinenhersteller nachgefragt) und ggf. die max.
Drehzahl der Maschine begrenzt werden. Grundsätzlich
jedoch sind die Spannsatzteile (z.B. Aufsatzbacken,
Werkstückauflagen, Planspannpratzen usw.) so leichtge-
wichtig wie möglich zu konstruieren.

3.Spannen anderer / weiterer Werkstücke

Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze
(Backen, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtelemente,
Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen, so dürfen
mit diesen ausschließlich diejenigen Werkstücke in der
Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze
ausgelegt wurden. Wird dies nicht beachtet, so können
durch ungenügend Spannkräfte oder ungünstige Spann-
stellenplatzierungen Sach- und Personenschäden
verursacht werden. Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche
Werkstücke mit dem gleichen Spannsatz gespannt
werden, so ist dazu die schriftliche Genehmigung des
Herstellers erforderlich.

7.Spannkraftkontrolle / Spanneinrichtungen ohne

permanente Druckzufuhr
1.Spannkraftkontrolle (allgemein)

Gemäß § 6.2 Nr. d) EN 1550 müssen statische Spann-
kraftmeßvorrichtungen verwendet werden, um den
Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß
den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach muss
nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der
Spannfrequenz - eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmess-
backen oder -vorrichtungen (Druckmessdosen) zu
verwenden.

2.Spanneinrichtungen ohne permanente Druckzufuhr

Es gibt Spanneinrichtungen, bei denen während des
Betriebes die hydraulische oder pneumatische Verbin-
dung zur Druckquelle unterbrochen wird (z.B. bei LVE /
HVE). Dadurch kann es zu einem allmählichen Druckab-
fall kommen. Die Spannkraft kann dabei soweit abneh-

pannt ist. Um diesen Druckverlust auszugleichen, muss

aus Sicherheitsgründen alle 10 Minuten der Spanndruck
für mindestens 10 Sekunden aktiviert werden.
Dies gilt ebenfalls nach längeren Betriebspausen, z.B.
wenn die Bearbeitung während der Nacht unterbrochen
und erst am nächsten Morgen fortgesetzt wird.

8.Festigkeit des zu spannenden Werkstücks

Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den
auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,
muss der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft
angemessene Festigkeit haben und darf nur geringfügig
kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur
mit schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller
gespannt und bearbeitet werden!

9.Spannbewegungen

Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw.
werden kurze Wege unter z. T. großen Kräften in kurzen
Zeiten durchfahren.

Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrichtearbei-
ten die zur Futterbetätigung vorgesehene Antriebseinrichtung

ausgeschaltet werden. Sollte allerdings im Einrichtebetrieb
auf die Spannbewegung nicht verzichtet werden können,

so muss beiSpannwegen größer als 4 mm

-- eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhalte

vorrichtung an der Vorrichtung montiert sein,

oder

-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung

(z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern)
vorhanden sein,

oder

-- eine Werkstück--Beladehilfe (z. B. Ladestock) vorgesehen

werden,

oder

-- die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumati-

schen bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (entsprechende
Steuerung muss möglich sein!) durchgeführt werden.

Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich
von der verwendeten Bearbeitungsmaschine ab und ist gege-
benenfalls gesondert zu beschaffen!
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass während
des gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von
Personen durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlos-
sen ist. Zu diesem Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen
zur Spanneinleitung oder - noch besser - entsprechende
Schutzvorrichtungen vorzusehen. Wird das Spannmittel
gewechselt, muss die Hubkontrolle auf die neue Situation
abgestimmt werden.

10. Manuelles Be- und Entladen

Beimanuellen Be- und Entladevorgängen muss ebenfalls
mit einer mechanischen Gefährdung für die Finger durch
Spannwege größer als 4 mm gerechnet werden. Dieser
Gefährdung kann entgegengewirkt werden, indem

-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung

(z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern)
vorhanden sein muss

oder

-- eine Werkstück-Beladehilfe (z. B. Ladestock)

einzusetzen ist

oder

-- eine Verlangsamung der Spannbewegung (z. B. durch

Drosselung der Hydraulikversorgung) auf Spanngeschwin-
digkeiten von nicht mehr als 4 mm s--1 vorgesehen wird.

11. Befestigung und Austausch von Schrauben

Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangel-
hafter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdungen für Personen
und Gegenständen führen. Deshalb muss beiallen Befes
t

-

igungsschrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig ange-

geben, grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube emp-
fohlene und der Schraubengüte entsprechende Anzugsdreh-
moment angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 - M24 der Güten 8.8, 10.9
und 12.9 folgende Anzugsdrehmomententabelle:

Alle Angaben in Nm

** Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS

EDS 50 kpl.

Id.-Nr.

161425

EDS 100 kpl.

Id.-Nr.

161426

EDS 50/100 kpl.

Id.-Nr.

161427

Güte

M5 M6

M8

M10 M12 M14 M16 M18 M20 M22 M24

8.8

5,9 10,1 24,6

48

84

133

206

295

415

567

714

Nm

10.9

8,6 14,9 36,1

71

123

195

302

421

592

807 1017

Nm

12.9

10 17,4 42,2

83

144

229

354

492

692

945

1190

Nm

men, dass das Werkstück nicht mehr ausreichend ge
s

-

Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz

von kraftbetätigten Spanneinrichtungen

15318-k001-001 12.12.2003 13:30 Uhr Seite 5

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