Pflichten des betreibers, Persönliche schutzausrüstung – ROHM KSKF - Clamping claw chuck Benutzerhandbuch

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- Beschreibung

Kraftbetätigtes Spannklauenfutter Ø320/3/1

Datum:

29.11.2005

4W-RN1670

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R

ÖHM

GmbH, Heinrich-Röhm-Str. 50, 89567 Sontheim/Brz., GERMANY, Tel. (49)7325/16-0

• Die Dokumentation des Fremdherstellers muss beachtet werden.

Bei der Entsorgung des Spannfutters von Hilfs-, Kühl- und Schmierstoffen müssen die einschlägi-
gen Vorschriften und Richtlinien beachtet werden.

Pflichten des Betreibers

Die angegebenen technischen Daten des Spannfutters müssen eingehalten werden.

Vor allen Arbeiten an dem Spannfutter ist sicherzustellen, dass:

• die entsprechenden Teile der Benutzerdokumentation dem zuständigen Personal zur Verfügung

stehen.

• die Benutzerdokumentation und Hinweisschilder an der Maschine und an dem Spannfutter vom

zuständigen Personal gelesen und verstanden wurden. Dies gilt besonders für alle Sicherheits-
und Warnhinweise.

• das zuständige Personal, entsprechend seiner Tätigkeit, ausreichend qualifiziert ist. Dies gilt be-

sonders für die Inbetriebnahme, Wartung/Instandhaltung und Reparatur, sowie für alle Arbeiten
an elektrischen Anlagen und Bauteilen. Einschlägige Vorschriften und Richtlinien sowie die Be-
nutzerdokumentation müssen beachtet werden.

• alle Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß angebracht und funktionsfähig sind. Sicherheits-

einrichtungen dürfen nicht manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden. Die Widerstandsklassen
der trennenden Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzhauben, Sicherheitsfenster) müssen beachtet
werden.

• die Maschine und das Spannfutter sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet.

• Alle beschädigten oder defekten Teile müssen umgehend erneuert werden. Dies gilt besonders

für alle Sicherheitseinrichtungen.

• bei Handbestückung der Maschine die Spannwege begrenzt sind.

• bei Handbestückung der Maschine steht die Verwendung von Schutzhandschuhen in engem Zu-

sammenhang mit dem Fertigungsprozess. Verwendung von Schutzhandschuhen mit Sicherheits-
beauftragten des Betreibers klären.

• Die Verwendung von Druckluft zur Reinigung des Spannfutters ist verboten.

• Starke Hitzeentwicklung, offenes Feuer oder sonstige Zündquellen (z. B. Zigaretten) im Umge-

bungsbereich des Spannfutters sind verboten.

Angaben zu Hilfs-, Kühl- und Schmierstoffen, sowie für Angaben zur Wartung/Instandhaltung des
Spannfutters müssen beachtet werden. Bei Transport, Wartung/Instandhaltung und Reparatur müs-
sen evtl. benötigte, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen verwendet werden.

Kollisionen gilt es zu vermeiden. Bearbeitungsablauf auf mögliche Kollision hin überprüfen.
Kommt es dennoch zu einer Kollision, muss das Spannfutter gemäß den Angaben in der Benutzer-
dokumentation überprüft werden.

Die Vermeidung von Bränden/Explosionen obliegt dem Betreiber. Die erforderlichen Maßnahmen
müssen in Zusammenarbeit mit den erforderlichen Institutionen (z. B. Brandschutzbeauftragter,
Feuerversicherer, Feuerwehr) festgelegt werden. Dies gilt besonders für Maschinen, die in der Re-
gel unbeaufsichtigt betrieben werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung muss der Betreiber der Maschine sicherstel-
len. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung steht in engem Zusammenhang mit dem

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