4 produktbeschreibung, 5 aufstellung / einbau, 1 sicherheitsbestimmungen – Richter MNK Series Benutzerhandbuch

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Baureihe MNK

Seite 10

9230-001-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

4

Produktbeschreibung

Die Gehäuseabmessungen, Nennleistungen und
technische Anforderungen der Pumpenbaureihe MNK
entsprechen der ISO 2858 / DIN EN 22858 / ISO
15783 / DIN ISO 5199. Die technischen Anforderun-
gen der VDMA 24279 werden erfüllt.
Die Schnittzeichnung zeigt den Aufbau der Pumpe.
Siehe Abschnitt 9.
Alle Bauteile, die mit dem Fördermedium in Berührung
kommen, sind entweder mit Kunststoff ummantelt
oder bestehen aus anderen beständigen Materialien,
z.B. Siliziumkarbid.
Das Gehäuse 100 besteht aus einer metallischen
Panzerung und einer Auskleidung aus Kunststoff.
Die Lagerbuchsen 545 sind im Gleitlagerträger 339
gegen Verdrehung gesichert.
Die Lagerhülse 529/1 ist im Laufrad bzw. 529/2 im
Pumpenrotor gegen Verdrehung gesichert.
Die Lagerhülse 529/2 hat neben der Verdrehsiche-
rung einen zusätzlichen Formschluss in „Zitronen-
form“. Dadurch wird eine Steigerung des übertragba-
ren Drehmoments erreicht.
Der Abstandsring 504 verhindert ein „Wandern“ der
Lagerhülsen.

Der Spalttopf 159 besteht aus hochfestem CFK (Koh-
lefaser-Verbundwerkstoff). Dieser wird durch einen
Spalttopf-Einsatz 158 aus beständigem Kunststoff
gegen das Fördermedium geschützt.
Nur Ölbadschmierung:
Der Lagerträger 330 enthält Radialkugellager 321/1,
321/2
, sie werden durch ein Ölbad geschmiert. Die
Abdichtung des Ölbades erfolgt über die Wellendicht-
ringe 421/1, 421/2 und die O-Ringe 412/1, 412/5.
Sonderausführungen:

Eine vakuumfeste Spalttopf-Einheit entsteht
durch Verkleben des Spalttopfes mit dem Spalt-
topf-Einsatz.

Der Spülstrom fließt durch die Bohrungen des Gleit-
lagerträgers in den Spalttopfraum.
Von dort wird er durch die Gleitlagerung in das Ge-
häuse zurückgeführt.
Die Entlüftung und Entleerung des Spalttopfraumes
erfolgt ebenfalls über die Bohrungen im Gleitlagerträ-
ger.
Zusätzliche Informationen können dem Prospekt ent-
nommen werden.

5

Aufstellung / Einbau

5.1 Sicherheitsbestimmungen

Geräte, die in explosionsgefährdeten Berei-
chen betrieben werden, müssen die Ex-
Schutz-Bestimmungen erfüllen.
Personen mit Herzschrittmacher sind durch
das starke Magnetfeld der Magnetkupplung
gefährdet. Der Aufenthalt in einem Abstand

unter 500 mm zu der Pumpe kann für sie lebensge-
fährlich sein.

5.2 Aufstellung Pumpe / Aggregat

Die Bauwerkgestaltung muss gemäß den Abmessun-
gen des Aufstellungsplanes vorbereitet sein.
Aufstellungsart: auf vergossene Grundplatte und fes-
tem Fundament

Grundplatte auf dem Bodenfundament ausrichten.
Fundamentschrauben einhängen und Grundplatte
untergießen.
Erst nach dem Abbinden des Mörtels Fundament-
schrauben gleichmäßig und fest anziehen.

Andere Möglichkeiten der Pumpenaufstellung sind:

4-Punkt Aufstellung
4-Punkt Aufstellung mit Grundplatte.

Sobald

Zusatzinstallationen

montiert

werden, muss die Standfestigkeit bei
fundamentloser

Aufstellung

des

Gesamtaggregates überprüft werden.

5.3 Ausrichten von Pumpe –

Kupplung – Motor

Die nachfolgenden Angaben sind allgemein.
Besondere Hinweise des Kupplungs- und Mo-
torherstellers sind zu beachten.

Nach Befestigung der Grundplatte auf dem Funda-
ment und Anschluss der Rohrleitungen muss die Aus-
richtung der Kupplung sorgfältig kontrolliert und even-
tuell das Aggregat am Motor nachgerichtet werden.

Kupplungskontrolle und eventuelles Nachrichten
ist auch dann erforderlich, wenn Pumpe und Motor
auf gemeinsamer Grundplatte geliefert und ausge-
richtet sind.
Vor Beginn des Ausrichtens Stützfuß 183 lösen
und danach spannungsfrei anziehen.
Die Pumpe ist mit Hilfe einer Wasserwaage (an
Welle/Druckstutzen) in alle Richtungen waagerecht
auszurichten (zulässige Lageabweichung max.
0,2 mm/m).
Zwischen Pumpen- und Motorwelle ist ein von der
verwendeten Kupplung abhängiger Abstand ein-
zuhalten. Siehe Aufstellungsplan.
Unterlagen in unmittelbare Nähe der Verschrau-
bung Fundament/Grundplatte anbringen.

Sicherstellen, dass während der Arbeiten
bei fehlendem Kupplungsschutz das Aggre-
gat nicht in Betrieb gesetzt werden kann.

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