1 bestimmungsgemäße verwendung, 2 für betreiber / bediener, 3 unzulässige betriebsweisen – Richter TSG/F Series Sight Glasses Benutzerhandbuch

Seite 6: Bestimmungsgemäße verwendung, Baureihen psg/f, tsg/f

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Baureihen PSG/F, TSG/F

Seite 6

9230-001-de

Revision 10

TM 8361

Ausgabe 10/2011

2.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Richter Schauglas-Armaturen der Baureihe PSG/F
und TSG/F sind druckhaltende Ausrüstungsteile
gemäß Druckgeräterichtlinie DGRL zum Durchleiten
von Fluiden.

Sie ermöglichen die Sicht in den Gehäuseinnenraum
von zwei sich gegenüberliegenden Seiten aus.

Die Armaturen sind geeignet für Dämpfe, Gase und
Flüssigkeiten der Gruppe 1 gemäß DGRL und haben
eine korrosionsfeste Kunststoffauskleidung.

Die Schauglas-Armatur dient zur Beobachtung von
Durchfluss, Füllniveau, Zustand, Farbe und Gasantei-
len von Medien in Rohrleitungen und Behältern und in
der Nähe von Pumpen.

Bestehen andere Betriebsdaten als vorgesehen hat
der Betreiber sorgfältig zu prüfen, ob die Ausführun-
gen von Armatur, Zubehör und Werkstoffen für den
neuen Einsatzfall geeignet sind (Rücksprache mit
dem Hersteller).

2.2 Für Betreiber / Bediener

Beim Einsatz der Armatur hat der Betreiber sicherzu-
stellen, dass

heiße oder kalte Armaturenteile bauseitig gegen
Berührung gesichert sind

die Armatur fachgerecht in das Rohrleitungssys-
tem eingebaut wurde

die

üblichen

Durchflussgeschwindigkeiten

im

Dauerbetrieb nicht überschritten werden.

Dies liegt nicht in der Verantwortung des Herstellers.

Belastungen durch Erdbeben sind bei der Auslegung
nicht berücksichtigt.

Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).

2.3 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Armatur ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.

Die auf dem Typenschild und im Druck-
Temperatur-Diagramm angegebenen Ein-
satzgrenzen

dürfen

auf

keinen

Fall

überschritten werden.

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren

der

Richtlinie

94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung

der

grundlegenden

Sicherheits-

und

Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahrenanaly-
se nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte

der

bestimmungsgemäßen

Verwendung

unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften

zur

Verbesserung

des

Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der
Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu

unterscheiden:

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