2 für betreiber / bediener, 3 unzulässige betriebsweisen, 1 bestimmungsgemäße verwendung – Richter PA/S Series Sampling Valves Benutzerhandbuch

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Baureihen PA/F, PA/S

Seite 6

9510-010-de

Revision 02

TM 7165

Ausgabe 06/2008

2.2 Für Betreiber / Bediener

Beim Einsatz der Armatur hat der Betreiber sicherzu-
stellen, dass
heiße oder kalte Armaturenteile bauseitig gegen

Berührung gesichert sind

die Armatur fachgerecht in das Rohrleitungssystem

eingebaut wurde

die üblichen Durchflussgeschwindigkeiten im Dauer-

betrieb nicht überschritten werden.

Dies liegt nicht in der Verantwortung des Herstellers.
Belastungen durch Erdbeben sind bei der Auslegung
nicht berücksichtigt.
Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).

2.3 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Armatur ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.

Die auf dem Typenschild und im Druck-
Temperatur-Diagramm angegebenen Ein-
satzgrenzen dürfen auf keinen Fall über-

schritten werden.

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX 95)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahren-
analyse nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentielle
Zündquelle und können sowohl manuell als
auch anderweitig mechanisch/elektrisch ange-
trieben werden.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.

Ergänzender Hinweis:

Elektrische und mechanische Antriebe müssen
einer eigenen Konformitätsbewertung nach
ATEX unterzogen werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte der bestimmungsgemäßen Verwendung
unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige, können
schwerwiegende Schäden am Aggregat nach sich
ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz können
aus diesen unzulässigen Betriebsweisen potentielle
Zündquellen (Überhitzung, elektro-statische und
induzierte Aufladungen, mechanische und elektrische
Funken) resultieren, deren Entstehen nur durch
Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
verhindert werden kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der
Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu unterschei-

den:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige
Auskleidung

Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Medium-
Befüllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.

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