Gewährleistung – SUUNTO D6 Benutzerhandbuch

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12. GEWÄHRLEISTUNG

HINWEIS

Die Gewährleistungsregelungen sind von Land zu Land unter-
schiedlich. Die Verpackung des Tauchcomputers enthält Informa-
tionen zu den für Sie geltenden Gewährleistungsansprüchen und
den entsprechenden Voraussetzungen.

Auf Suunto Tauchcomputer wird ab Kaufdatum eine zweijährige Garantie bezüglich
Verarbeitung und Material gewährt, die ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
gilt und den folgenden Bedingungen unterliegt:
Der Tauchcomputer darf ausschließlich von autorisierten Suunto-Fachhändlern
gewartet oder repariert werden.
Von dieser Garantie sind keine Schäden abgedeckt, die auf unsachgemäße Verwen-
dung, falsche Wartung, unzureichende Pflege, Abänderung oder unzulässige Reparatur
zurückzuführen sind. Diese Garantie erlischt automatisch, wenn die in der Bedienungs-
anleitung genannten Pflege- und Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt
werden.
Jegliche implizierte Garantien, die unter anderem die implizierte Garantie der Verwend-
barkeit des Produkts für einen bestimmten Zweck einschließen, sind auf den in diesem
Dokument genannten Umfang und Zeitraum beschränkt. Suunto ist nicht haftbar für
Nutzungsausfälle oder sonstige Folgeschäden oder Kosten, die durch den Kauf des
Produkts entstehen können. Alle über die hier genannten Garantien hinausgehenden
Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

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