6 bestimmungsgemäße verwendung, 1 brutschränke b 28, 2 wärmeschränke e 28 – BINDER B 28 Benutzerhandbuch

Seite 16: Vorsicht

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B / E 06/2013

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VORSICHT

Luftaustrittschlitze an der Gehäuseoberseite, Innenraum und Glastür (bei B 28)

werden bei Betrieb heiß.
Verbrennungsgefahr.

Luftaustrittschlitze an der Gehäuseoberseite, Glastür (bei B 28), innere Oberflächen

und Beschickungsgut bei Betrieb NICHT berühren.

1.6 Bestimmungsgemäße Verwendung

1.6.1 Brutschränke B 28

Brutschränke B sind zum exakten Temperieren von ungefährlichem Beschickungsgut geeignet. Aufgrund

der präzisen räumlichen Temperaturgenauigkeit eignen sich diese Geräte besonders zur Aufzucht von

Kulturen bei typischerweise 37 °C. Eventuell enthaltenes Lösungsmittel darf nicht explosiv und

entzündlich sein. Bestandteile des Beschickungsgutes dürfen KEIN explosionsfähiges Gemisch mit Luft

bilden. Die Innenraumtemperatur muss unter dem Flammpunkt bzw. unterhalb des Sublimationspunktes

des Beschickungsgutes liegen.
Andere Anwendungen sind nicht erlaubt.
Gerät NICHT für Trocknungsvorgänge einsetzen, bei denen so große Mengen an Wasserdampf frei

werden, dass es zu Kondensationen kommt.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, die Hinweise in dieser

Betriebsanleitung zu befolgen und die Wartungsanweisungen (Kap. 7) einzuhalten.

Das Beschickungsgut darf keine korrosiven Inhaltsstoffe enthalten, welche die Komponenten

des Gerätes aus Edelstahl, Aluminium und Kupfer angreifen können. Hierzu zählen

insbesondere Säuren und Halogenide. Für etwaige Korrosionsschäden durch solche

Inhaltsstoffe übernimmt die BINDER GmbH keine Haftung.

1.6.2 Wärmeschränke E 28

Wärmeschränke E sind zum Trocknen und Wärmebehandeln von festen oder pulverisierten

Beschickungsgut sowie von Schüttgut durch Wärmezufuhr geeignet. Das enthaltene Lösungsmittel darf

nicht explosiv und entzündlich sein. Bestandteile des Beschickungsgutes dürfen KEIN explosionsfähiges

Gemisch mit Luft bilden. Die Innenraumtemperatur muss unter dem Flammpunkt bzw. unterhalb des

Sublimationspunktes des Beschickungsgutes liegen.
Andere Anwendungen sind nicht erlaubt.
Gerät NICHT für Trocknungsvorgänge einsetzen, bei denen so große Mengen an Wasserdampf frei

werden, dass es zu Kondensationen kommt.

Aufgrund der besonderen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) sind

diese Geräte NICHT zur Sterilisation von Medizinprodukten im Sinne der Richtlinie

93/42/EWG geeignet.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, die Hinweise in dieser

Betriebsanleitung zu befolgen und die Wartungsanweisungen (Kap. 7) einzuhalten.

Das Beschickungsgut darf keine korrosiven Inhaltsstoffe enthalten, welche die Komponenten

des Gerätes aus Edelstahl, Aluminium und Kupfer angreifen können. Hierzu zählen

insbesondere Säuren und Halogenide. Für etwaige Korrosionsschäden durch solche

Inhaltsstoffe übernimmt die BINDER GmbH keine Haftung.

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