5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Warnung, Vorsicht – BINDER B 28 Benutzerhandbuch

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B / E 06/2013

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Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen

Entsorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.

Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.

Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich

Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.

Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen

Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 10) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der

Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

8.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten

VORSICHT

Umweltschäden.

Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie

bitte den BINDER Service.

Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.

Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den

landesüblichen Vorschriften.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: