BINDER FP 53 Benutzerhandbuch

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FP (E1.1) 06/2014

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Wenn der TWB das Gerät abgeschaltet hat, erkennbar am Aufleuchten der roten Alarmleuchte (2a),

müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

Gerät vom Netz trennen

Ursache der Störung durch eine Fachkraft untersuchen und beheben lassen

TWB entriegeln durch Drücken der Rückstelltaste (2b)

Gerät wie in Kap. 5 beschrieben wieder in Betrieb nehmen

Einstellung:
Um zu kontrollieren, bei welcher Temperatur der TWB anspricht, schalten Sie das Gerät ein und stellen

Sie den gewünschten Sollwert am Temperaturregler ein.
Die Einteilung auf der Skala von 1 bis 10 entspricht dem Temperaturbereich von 30 °C bis 320 °C und

dient als Einstellhilfe.

Den Drehknopf (2) des TWB mit einer Münze auf Endanschlag (Stel-

lung 10) einstellen (Geräteschutz)

Nach Einregelung auf den vorgewählten Sollwert den Drehknopf (2) bis

zum Schaltpunkt zurückstellen (Drehen entgegen dem Uhrzeigersinn)

Der Schaltpunkt ist am Aufleuchten der roten Alarmleuchte (2a) er-

kennbar, Rückstelltaste (2b) springt heraus.

Die optimale Einstellung des TWB ergibt sich durch Drehen des Dreh-

knopfes im Uhrzeigersinn um etwa einen Teilstrich der Skalierung.

Die Rückstelltaste (2b) wieder hineindrücken.

Abb. 9:

Einstellung des TWB Kl. 2

Das Gerät ist nur bei gedrückter Rückstelltaste (2b) aktiv.

Spricht der TWB an, leuchtet die rote Alarmleuchte (2a) auf, die Rückstelltaste (2b) springt heraus, und

das Gerät schaltet bleibend ab.

Einstellung regelmäßig überprüfen und bei Änderungen des Sollwertes anpassen.

Funktionsüberprüfung:
Prüfen Sie den TWB in angemessenen Abständen auf seine Funktionstüchtigkeit. Es wird empfohlen,

diese Überprüfung auch betriebsmäßig von dem autorisierten Bedienungspersonal durchführen zu lassen,

z.B. vor Beginn eines längeren Arbeitsprozesses.

14.2 Temperaturwählwächter Klasse 3.1 (DIN 12880) (Option)

Der Temperaturwählwächter (TWW) dient zum Schutz des Trocken- und Wärmeschranks, dessen Um-

gebung und des Beschickungsgutes gegen unzulässige Temperaturüberschreitung. Er begrenzt im Feh-

lerfall die Temperatur im Innenraum auf den hier eingestellten Wert.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Richtlinie BGI/GUV-I 850-0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (früher

Richtlinien für Laboratorien BGR/GUV-R 120 bzw. ZH 1/119) (für Deutschland).

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