2 außerbetriebnahme, Warnung, Vorsicht – BINDER M 53 Benutzerhandbuch

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M (E2) 10/2014

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13.2 Außerbetriebnahme

Hauptschalter (2) ausschalten und Gerät vom Stromnetz trennen (Netzstecker ziehen).

Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (2) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.

Mit Option Inertgasanschluss (Kap. 11.9): Inertgaszufuhr abstellen und Gasanschluss entfernen

WARNUNG

Inertgas in hoher Konzentration.
Lebensgefahr durch Ersticken.

Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit diesen Gasen einhalten.

Bei Außerbetriebnahme des Gerätes Inertgaszufuhr abstellen.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 13.3 bis 13.5 entsorgen.

13.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich

gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.
Der Trocken- und Wärmeschrank M trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf

Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem

13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie

2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien

muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.

Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

(ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit

dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

(ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.

VORSICHT

Verstoß gegen geltendes Recht.

BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.

Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom

23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen

oder

Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des

Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.

BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-

nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-

nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material

sein.

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