Remko gpc – REMKO GPC 35 Benutzerhandbuch

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Wahl des Aufstellungsortes

Bei der Festlegung des Aufstellungsortes sind die

Anforderungen abzustimmen in Bezug auf:

n

Brandschutz und betriebliche Gefährdung

n

Funktion der Raumheizung, Unterdruck bzw.

Überdruck im Aufstellungsraum usw.

n

Betriebliche Belange, Wärmebedarf, Nenn-

Luftvolumenstrom, Bedarf an Umluft, Luft-

feuchtigkeit, Raumtemperatur, Luftverteilung,

Platzbedarf

n

Montage-, Reparatur und Wartungsmöglich-

keiten. Die Geräte müssen so montiert werden,

dass sie jederzeit für Reparatur- und War-

tungsarbeiten leicht zugänglich sind

Bei unsachgemäßer Aufstellung und Bedienung

können von den Geräten Gefahren ausgehen. Vor

der Planung und bei der Geräteaufstellung sind

unbedingt die folgenden Punkte zu beachten:

n

Die Geräte müssen so aufgestellt und

betrieben werden, dass Personen durch

Abgase und Strahlungswärme nicht gefährdet

werden und keine Brände entstehen können

n

Bei Aufstellung der Geräte ist darauf zu

achten, dass der austretende Warmluftstrom

keinen schädlichen Einfluß auf die Umgebung

hat

n

Brandgefahren sind in Abhängigkeit von den

Werkstoffen der Auf- und Anstellflächen auszu-

schließen. Siehe dazu TRGI, Abschnitt 5.1.3.3

n

Die zur Montage vorgesehene Wand oder

Decke muss aus nicht brennbaren Baustoffen

bestehen. Ihre Belastbarkeit ist zu prüfen,

gegebenenfalls sind Verstärkungen anzu-

bringen

n

Konsolen müssen ausreichend sicher an der

Wand oder Decke verankert und die Geräte an

den werkseitig dafür vorgesehenen Punkten

darauf befestigt sein

n

Ausreichende Wartungsmöglichkeiten für Wär-

metauscher, Brenner, Ventilator und Abgasab-

führung sind vorzusehen

n

Bedienungseinrichtungen für Gerät und Brenn-

stoffzufuhr müssen vom Boden aus betätigt

werden können. Wartungs- und Reparaturmög-

lichkeiten sind vom Betreiber sicherzustellen

n

Eine frostsichere und ordnungsgemäße Kon-

densatableitung muss sichergestellt werden

Die nachfolgenden Anweisungen zum Einbau und

zur Einstellung der Geräte sind ausschließlich für

autorisiertes Fachpersonal bestimmt. Alle Sicher-

heitshinweise sind unbedingt zu beachten.

Allgemeine Informationen

In der Regel können die Geräte direkt im zu

beheizenden Raum installiert werden. Bei Aufstel-

lung der Geräte sind grundsätzlich immer die

Richtlinien der Landesbauordnung (LBO) und Feu-

erungsanlagenverordnung (FeuVO) des jeweiligen

Bundeslandes einzuhalten. Die erste Verordnung

zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-

gesetzes (1. BImSchG) und der danach erlas-

senen Rechtsvorschriften der Verordnung über

Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) sind eben-

falls anzuwenden.

Das Gerät wird vollständig mit Geruchsverschluss

zur Kondensableitung geliefert. Der Geruchsver-

schluss ist wesentlicher Bestandteil des Geräts

und gilt als Sicherheitseinrichtung. Ein Austausch

durch einen anderen Typ, der nicht vom Hersteller

genehmigt ist, ist verboten. Die Abführung des

Kondenswassers muss entsprechend den jeweils

landesspezifischen Anforderungen und geltenden

Gesetzen erfolgen.

Lüftungsöffnungen

Die Räume, in denen gasbetriebene Geräte

betrieben werden, müssen eine oder mehrere dau-

erhafte Öffnungen (Fenster oder Türen) aufweisen.

Diese Öffnungen müssen an folgenden Stellen ein-

gerichtet werden:

- direkt unter der Decke bei Gasen mit einer Dichte

unter 0,8.

- direkt über dem Fußboden bei Gasen mit einer

Dichte über oder gleich 0,8.

Die Öffnungen müssen an Außenwänden unter

freiem Himmel eingerichtet werden. Für die Größe

der Querschnitte ist die installierte Wärmeleistung

maßgeblich.

Geräte mit Gasbrenner für Gas mit einer Dichte

von über 0,8 (Flüssiggas, Propan, Butan) dürfen

ausschließlich in Räumen installiert werden, in

denen der Fußboden nicht unterhalb des Erdbo-

dens liegt.

Einbauanweisung

Die Mindesthöhe und - abstände der Geräte von

Wänden und Boden sind der Abb. 10 zu ent-

nehmen.

Die Mindestabstände sind die zur Wartung erfor-

derlichen Abstände. Alle Maße sind in mm ange-

geben. Die Höhe (2500 mm) entspricht der von

den Richtlinien angegebenen Mindesthöhe für

„Geräte in hängender Ausführung”.

REMKO GPC

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