REMKO HotHybrid HBW 150 Benutzerhandbuch

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Entsorgung und Nachfüllung des Neutralisati-

onsgranulat

VORSICHT!

Verletzungsgefahr durch unsachgemäße

Handhabung!

Kondensat führt zu Haut- bzw. Augenrei-

zungen.

Deshalb:

- Kondensat darf nicht in Kinderhände

gelangen.

- Geeignete Schutzhandschuhe (Gummihand-

schuhe) und Schutzbrille tragen.

- Sollte trotzdem Kondensat auf die Haut oder

in die Augen gelangen, sofort mit klarem, fließ-

endem Wasser ab- und ausspülen. Bei Augen-

verletzungen anschließend unverzüglich einen

Arzt aufsuchen.

Das verbrauchte Neutralisationsgranulat ent-

hält keine giftigen oder gesundheitsschädli-

chen Stoffe.

Weiterhin sind die jeweiligen ortsbezogenen,

behördlichen Vorschriften (z.B. WVU, EVU,

VDE, DIN, DVGW, ÖVGW, SVGW) zu

beachten. Außerdem gelten die Richtlinien der

Arbeits- und Merkblätter Nr. A 115 und M 251.

Dichtheit und Sauberkeit des Kondensatschlau-

ches überprüfen.

HINWEIS!

Bei jeder Wartung ist der Einlaufbogen und die

Kammer 1 der Neutralisationsbox zu prüfen

und sorgfältig zu reinigen. Rückstände und

Verschmutzungen führen zur Verstopfung des

Siphons. Nachfließendes Kondensat kann

nicht mehr durch die Neutralisationsbox in die

Kanalisation abgeleitet werden und staut sich

zurück in die Abgasleitung. Dies führt zur Stö-

rabschaltung des Brenners.

Das verbrauchte Granulat löst sich im Wasser auf

und wird über die Kanalisation abgeleitet.

HINWEIS!

- Eine Überprüfung der Neutralisationsbox

muss ¼-jährlich vom Anlagenbetreiber oder

Wartungsdienst durchgeführt werden.

- Ist kein Granulat zur Neutralisation des Kon-

densats vorhanden, muss es nachgefüllt

werden (s. Abb. 68).

- Der Gesetzgeber schreibt eine Neutralisation

des Kondensats aus Öl-Brennwertanlagen vor

Einleitung in die Kanalisation vor.

Entsorgung und Nachfüllung des Neutralisati-

onsgranulat

Das Neutralisationsgranulat wird im Betrieb ver-

braucht. Falls eine Entsorgung notwendig ist, kann

diese über den Hausmüll erfolgen, d. h. es kann

auf Deponien der Klassen I und II entsorgt werden.

Schlüssel nach Europäischem Abfallkatalog

(EAKV) vom 17.01.01.

Grundsätzlich sind die einschlägigen und gesetzli-

chen Vorschriften zu beachten, die für die ab- oder

adsorptiv an das Granulat gebundenen Stoffe

(Verschmutzungen) gelten.

Den Deckel öffnen und das Neutralisationsgranulat

in Kammer 2 und 3 (s. Abb. 68) gleichmäßig nach-

füllen. Bei regelmäßiger Nachfüllung ist das Neut-

ralisationsergebnis umso gleichmäßiger

Abb. 68: Granulat gleichmäßig in die Kammern 2

und 3 füllen.

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