Anschluss der adressierbaren melder – Satel CA-64 ADR Benutzerhandbuch

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CA-64 ADR

SATEL

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Eingängen im System zugewiesen. Diese Zahl ist ein Vielfaches von 8. Maximal können 48
Eingänge zugewiesen werden. Die Eingangsnummern werden allen Modulen auf Basis der
Adressen des Modulbusses (von der niedrigsten bis zur höchsten Adresse) zugeteilt.

Achtung:
Im Falle der Zentrale INTEGRA 24 kann das System maximal um 16 adressierbare

Eingänge erweitert werden. In den Einbau-Adressenmodulen CA-64 ADR MOD sind die
Adressen im Bereich 0-15 einzustellen.

Im Falle der Zentrale INTEGRA 32 kann das System maximal um 24 adressierbare

Eingänge erweitert werden. In den Einbau-Adressenmodulen CA-64 ADR MOD sind die
Adressen im Bereich 0-23 einzustellen.

Beispiel 1. Nummern der adressierbaren Eingänge bei der Zusammenarbeit des
Erweiterungsmoduls CA-64 ADR mit der Zentrale INTEGRA 32.
An den Bedienteilbus sind zwei LCD Bedienteile angeschlossen (Adressen 0 und 1). Alle Eingänge
der Bedienteile werden im System verwendet. An den Modulbus ist ein Erweiterungsmodul
CA-64 ADR mit der Adresse 0 angeschlossen. Über das Erweiterungsmodul sind an die Zentrale 20
Melder mit eingebauten Adressenmodulen angeschlossen (die Moduladressen müssen im Bereich 0
bis 15 und 20 bis 23 eingestellt sein). Im Ergebnis davon werden dem Erweiterungsmodul
CA-64 ADR zusätzlich die Adressen 1 und 2 zugewiesen. Die Eingangsnummerierung im System ist
folgende:
− 1-8 – Eingänge der Hauptplatine;
− 9-24 – Eingänge, die den Meldern mit eingebauten Adressenmodulen zugewiesen sind (Melder

mit der Adresse 0 – Eingang 9; Melder mit der Adresse 1 – Eingang 10 etc., bis zum Melder mit
der Adresse 15 – Eingang 24);

− 25-28 – Eingänge, die den Bedienteileingängen zugewiesen sind;
− 29-32 – Eingänge, die den Meldern mit eingebauten Adressenmodulen zugewiesen sind (Melder

mit der Adresse 20 – Eingang 29; Melder mit der Adresse 21 – Eingang 30 etc.).

Um eine fortlaufende Nummerierung der adressierbaren Eingänge zu erhalten, müsste man die
Adressen der LCD Bedienteile in 2 und 3 umändern (die Bedienteileingänge erhalten dann die
Nummern 29-32), und in den Adressenmodulen die Adressen 0-19 einstellen (den Meldern mit
eingebauten Adressenmodulen werden dann die Eingänge mit den Nummern 9-28 zugewiesen).

Beispiel 2. Nummern der adressierbaren Eingänge bei der Zusammenarbeit des
Erweiterungsmoduls CA-64 ADR mit der Zentrale INTEGRA 128.
An den Bedienteilbus sind vier Bedienteile angeschlossen (Adressen 0 bis 3). Alle Eingänge der
Bedienteile werden im System verwendet. An den ersten Modulbus sind zwei Erweiterungsmodule
CA-64 E (Adressen 0 und 1), zwei Erweiterungsmodule CA-64 EPS (Adressen 8 und 9), und ein
Erweiterungsmodul CA-64 ADR (Adresse 2) angeschlossen. Über das Erweiterungsmodul sind an die
Zentrale 48 Melder mit eingebauten Adressenmodulen angeschlossen (die Moduladressen sind im
Bereich 0 bis 47 eingestellt). Im Ergebnis davon werden dem Erweiterungsmodul CA-64 ADR
zusätzlich die Adressen 3 bis 7 zugewiesen. Die Eingangsnummerierung im System ist folgende:
− 1-16 – Eingänge der Hauptplatine;
− 17-24 – Eingänge im Erweiterungsmodul CA-64 E mit der Adresse 0;
− 25-32 – Eingänge im Erweiterungsmodul CA-64 E mit der Adresse 1;
− 33-80 – Eingänge, die den Meldern mit eingebauten Adressenmodulen zugewiesen sind (Melder

mit der Adresse 0 – Eingang 33; Melder mit der Adresse 1 – Adresse 34 etc.);

− 81-88 – Eingänge im Erweiterungsmodul CA-64 EPS mit der Adresse 8;
− 89-96 – Eingänge im Erweiterungsmodul CA-64 EPS mit der Adresse 9;
− 113-120 – Eingänge, die den Bedienteileingängen zugewiesen sind.

5. Anschluss der adressierbaren Melder

Es wird empfohlen, die Melder und Einbau-Adressenmodule über den Ausgang POW mit
Strom zu versorgen. Falls die Leistung des Modulnetzteils zu gering ist, kann ein separates
Netzgerät als Stromquelle dienen, vorausgesetzt, dass zumindest das Einbau-

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