3 zulassungen – VEGA VEGAPULS 56V Benutzerhandbuch
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VEGAPULS 56V
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3.3 Zulassungen
Beim Einsatz von Radar-Sensoren in Ex- und
StEx-Bereichen oder in der Seeschiffahrt
müssen die Geräte für diese Explosions-
zonen und Anwendungsbereiche geeignet
und zugelassen sein. Die Eignung wird von
Zulassungsstellen überprüft und durch
Zulassungsdokumente bescheinigt.
VEGAPULS 56 Radar-Sensoren sind für Ex-
Zone 1 und Zone 0 zugelassen, zwei Ex-
Konzepte ermöglichen dies.
Sensoren mit dem Zündschutzkennzeichen
EEx␣ ia müssen zum Betrieb in Ex-Bereichen
über die Trennübertrager VEGATRENN
548V␣ Ex betrieben werden. Diese stellen
eigensichere (ia) Stromkreise zur Verfügung.
Sensoren mit dem Zündschutzkennzeichen
EEx␣ d␣ ia können zum Betrieb in Ex-Bereichen
direkt an das Auswertgerät bzw. die Aus-
wertzentrale angeschlossen werden, da der
Anschlußraum der EEx␣ d-Sensoren druckge-
kapselt ist und die Zündschutzbarriere sich
im druckgekapselten Anschlußraum befindet.
Der Widerstand der Signalleitungen darf
15␣
Ω
pro Ader nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie die beiliegenden
Zulassungsdokumente (gelbes Heft), wenn
Sie einen Sensor im Ex-Bereich einsetzen
wollen.
Technische Daten
Prüf- und Zulassungsstellen
Geprüft und zugelassen sind die VEGAPULS
Radar-Sensoren von folgenden Überwa-
chungs-, Prüf- und Zulassungsstellen:
-
PTB
(Physikalisch Technische Bundesanstalt)
-
FM
(Factory Mutual Research)
-
ABS
(American Bureau of Shipping)
-
LRS
(Lloyds Register of Shipping)
-
G L
(Germanischer Lloyd)
- CSA (beantragt)
(Canadian Standards Association)