Sicherheitshinweise – KROHNE SMARTSENS PH 8xxx Ex DE Benutzerhandbuch

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SICHERHEITSHINWEISE

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SMARTSENS PH 8XXX

www.krohne.com

06/2014 - 4002910602 - MA SMARTSENS PH 8xxx R02 de

Sicherheitshinweise

1.1 Allgemeine Hinweise

Diese zusätzliche Ex-Anleitung gilt für die explosionsgeschützten Ausführungen der Sensoren
mit der Kennzeichnung II 1 G. Sie ergänzt die Standarddokumentation für die nicht
explosionsgeschützten Ausführungen.

Die Hinweise dieser Anleitung enthalten nur die den Explosionsschutz betreffenden Daten. Die
technischen Angaben der Standarddokumentation für die nicht explosionsgeschützte
Ausführung gelten unverändert, soweit sie nicht durch dieses Dokument ausgeschlossen oder
ersetzt werden.

1.2 EG-Konformität

Die Konformität mit den Schutzzielen der Richtlinie 94/9/EG zur Verwendung in
explosionsgefährdeten Gasbereichen erklärt der Hersteller in alleiniger Verantwortung mit der
EG-Konformitätserklärung. Die Konformität mit den harmonisierten Normen wurde nach EN
60079-0:2009 und EN 60079-11:2012 geprüft.

Der EG-Konformitätserklärung liegt die EG-Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch
Technischen Bundesanstalt (PTB) zugrunde:

Sie können die EG-Baumusterprüfbescheinigung von den Internetseiten des Herstellers
herunter laden.

1.3 Zulassung nach dem IECEx-Scheme

Die Konformität mit den IECEx Standards wurde entsprechend dem "IECEx Certification Scheme
for Explosive Atmospheres" nach IEC 60079-0:2011 und IEC 60079-11:2012 geprüft. Die Nummer
des IEC-Zertifikates lautet:

Sie können das IEC-Zertifikat von den Internetseiten des Herstellers herunter laden.

1.4 Sicherheitshinweise

Montage, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung dürfen ausschließlich durch im
"Explosionsschutz geschultes Personal" ausgeführt werden!

PTB 13 ATEX 2011 X

PTB 13 ATEX 2011 X

PTB 13 ATEX 2011 X

PTB 13 ATEX 2011 X

IECEx PTB 13.0022 X

IECEx PTB 13.0022 X

IECEx PTB 13.0022 X

IECEx PTB 13.0022 X

VORSICHT!
Einsatzbedingungen und Einsatzort können die Beachtung weiterer Normen, Vorschriften oder
Gesetzte erfordern. Die Verantwortung für die Beachtung liegt allein beim Betreiber oder
dessen Beauftragten.

.book Page 3 Thursday, July 3, 2014 3:53 PM

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