HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch

Seite 203

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Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten

9-11

„Werk“ bezeichnet das kreative Werk in Quell- oder Objektform, das gemäß

der Lizenz zur Verfügung gestellt wird und das mit Urheberrechtsvermerken im

oder am Werk ausgestattet ist. (Ein Beispiel hierzu finden Sie im Anhang.)
„Abgeleitete Werke“ bezeichnen jegliche Werke in Quell- oder Objektform, die

auf dem Werk aufbauen (oder von diesem abgeleitet wurden) und für die die

redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen und jegliche

Änderungen als Ganzes gesehen ein kreatives Werk darstellen. Im Rahmen

dieser Lizenz erstreckt sich der Begriff der abgeleiteten Werke nicht auf Werke,

die vom Werk und von den davon abgeleiteten Werken abtrennbar sind oder

lediglich eine Verbindung (oder eine Bindung über den Namen) mit den

Schnittstellen des Werks und den davon abgeleiteten Werken herstellen.
Der Begriff „Beiträge“ bezeichnet kreative Werke (einschließlich der

Originalversion des Werks und jegliche Veränderungen oder Ergänzungen

an diesem Werk oder an den abgeleiteten Werken), die dem Lizenzgeber

vorsätzlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt werden, und zwar durch

den Urheberrechtsinhaber oder durch eine natürliche oder juristische Person,

die zur Übermittlung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugt ist. Im

Rahmen dieser Definition erstreckt sich „übermittelt“ auf jegliche Form der

elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den

Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet werden, unter anderem (jedoch

nicht ausschließlich) die Kommunikation über elektronische Adressenliste,

über Quellcode-Steuersysteme und über Problemverfolgungssysteme, die

durch den Lizenzgeber selbst oder in dessen Namen geführt werden, um so

das Werk zu erörtern und zu optimieren, nicht jedoch auf Kommunikation,

die der Urheberrechtsinhaber deutlich gekennzeichnet oder anderweitig mit

dem Vermerk „Kein Beitrag“ versehen hat.
Als „Mitwirkende“ werden der Lizenzgeber und jegliche natürlichen oder

juristischen Personen bezeichnet, von denen ein Beitrag beim Lizenzgeber

eingegangen ist, der nachfolgend in das Werk eingegliedert wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz: Gemäß den Bestimmungen in

dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen eine dauerhafte, weltweite,

nichtausschließliche, kostenlose, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche

Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung des Werks, zum Anfertigen

abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Zurschaustellung, zur öffentlichen

Vorführung, zur Unterlizenzierung und zum Vertrieb des Werks und der

abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.

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