HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch

Seite 210

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Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten

Version Update 1.1.1

9-18

BEDINGUNGEN FÜR VERVIELFÄLTIGUNG, WEITERGABE UND

ÄNDERUNG
0.
Diese Lizenz gilt für alle Programme und andere Werke, die einen Hinweis

des Urheberrechtsinhabers aufweisen, dass das betroffene Programm oder

Werk gemäß den Bedingungen dieser General Public License vertrieben

werden darf. Im Folgenden bezieht sich „Programm“ auf ein jegliches solches

Programm oder Werk, und ein „auf dem Programm basierendes Werk“

bezieht sich entweder auf das Programm oder auf abgeleitete Werke im

Rahmen des Urheberrechts, das heißt, ein Werk, welches das Programm oder

einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder in abgeänderter Form

und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die

Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Änderung“ eingeschlossen.)

Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie“ angesprochen.
Andere Aktivitäten als Kopieren, Distribution und Änderung werden nicht von

dieser Lizenz abgedeckt; sie liegen außerhalb des Geltungsbereichs der

Lizenz. Die Ausführung des Programms als Handlungsweise ist nicht

eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt,

wenn der Inhalt dieser Ausgabe ein Werk auf der Grundlage des Programms

bildet (unabhängig davon, ob dieses Werk im Rahmen der Ausführung des

Programms entstanden ist). Das Zutreffen dieser Aussage ist abhängig von

den Aktionen des Programms.
1. Sie dürfen identische Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in

der sie ihn erhalten, auf einem beliebigen Medium erstellen und verteilen,

vorausgesetzt, Sie versehen jede Kopie an gut sichtbarer Stelle mit einem

entsprechenden Urheberrechtshinweis und einem Garantieausschluss, behalten

alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und auf den Ausschluss jeglicher

Garantie beziehen, unverändert bei und händigen jedem Empfänger des

Programms eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm aus.
Sie sind berechtigt, die physische Übertragung einer Kopie in Rechnung zu

stellen und nach eigener Wahl Garantieschutz gegen Gebühr anzubieten.

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