HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch

Seite 212

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Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten

Version Update 1.1.1

9-20

Darüber hinaus versetzt auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht

auf dem Programm basierenden Werks mit dem Programm (oder mit einem auf

dem Programm basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium

das andere Werk nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Lizenz.
3. Sie sind berechtigt, das Programm (oder ein Werk auf dessen Grundlage

gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer

Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 zu kopieren und

vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch Folgendes erfüllen:
a) Sie liefern den entsprechenden, vollständigen maschinenlesbaren

Quellcode mit, der gemäß den Bedingungen der obigen Ziffern 1 und 2 auf

einem für den Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Medium

vertrieben werden muss, oder
b) Sie legen dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre gültiges

Angebot bei, nach dem ein beliebiger Dritter eine vollständige

maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes erhält, der gemäß

den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den

Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Medium vertrieben werden

muss, wobei die hierfür in Rechnung gestellte Gebühr die Kosten für diese

Weitergabe nicht übersteigen darf, oder
c) Sie legen dieselben Informationen bei, die Sie selbst im Hinblick auf das

Angebot zum Vertreiben des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese

Alternative ist nur für den nicht kommerziellen Vertrieb zulässig und nur dann,

wenn Sie das Programm in Objektcode- oder ausführbarer Form gemeinsam mit

einem solchen Angebot gemäß der obigen Klausel b erhalten haben.)
Der „Quellcode“ für ein Werk bezeichnet die Form des Werks, in der

Änderungen bevorzugt vorgenommen werden. Bei einem ausführbaren Werk

umfasst der vollständige Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen

Module, alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die zur

Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks

verwendeten Skripts. Als besondere Ausnahme muss der zu vertreibende

Quellcode jedoch keine Komponenten enthalten, die in der Regel (entweder in

Quellcode- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.)

des Betriebssystems geliefert werden, auf dem die ausführbare Datei ausgeführt

wird, außer die jeweilige Komponente liegt selbst der ausführbaren Datei bei.

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