Abbau des gerätes / stillsetzen nach betrieb, Pfl ege und wartung – Lukas SC 350 E Benutzerhandbuch

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7. Abbau des Gerätes / Stillsetzen nach Betrieb

Nach Ende der Arbeit sind die Arme bis auf wenige mm Spitzenabstand zu schließen
bzw. der Zylinderkolben bis auf wenige mm einzufahren. Dadurch wird das Gesamtgerät
hydraulisch und mechanisch entspannt.

Nach jedem Einsatz sollten Sie das Rettungsgerät reinigen und sowohl die metallischen
als auch die mechanisch beweglichen Teile einölen. Auch die Verriegelung der Spreizer-
steckspitzen sollten hin und wieder eingeölt werden.
Das Einölen soll vor übermäßigem Verschleiß und Korrosion schützen.
Vermeiden Sie es, die Rettungsgeräte in einer feuchten Umgebung zu lagern.

HINWEIS:
Bewahren Sie die eDRAULIC-Geräte nie mit vollständig geschlossenen Armen
bzw. vollständig eingefahrenem Kolben auf! Durch das vollständige Schließen
der Arme oder das vollständige Einfahren des Zylinderkolbens, kann sich erneut
im Gerät eine hydraulische und mechanische Spannung aufbauen.

8. Pfl ege und Wartung

Die Geräte unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb ist nach
jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen mindestens jedoch einmal pro Halbjahr.
Dadurch sind frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch rechtzeitigen
Ersatz dieser Verschleißteile Brüche vermieden werden. Überprüfen sie auch regelmäßig
das Anzugsmoment des Zentralbolzens bei den Schneid- und Kombigeräten. (Die
Anzugsmomente des Zentralbolzens fi nden Sie im Kapitel „Technische Daten“)
Einmal pro Jahr ist eine Jahresinspektion der Geräte fällig. Diese Inspektion ist durch eine
sachkundige Person durchzuführen. Sachkundig bedeutet, die Person muss ausreichende
Fach- und Sachkenntnis im Bereich Elektrotechnik und Hydraulik besitzen, so dass sie den
Zustand des Gerätes objektiv beurteilen kann.
Nach 3 Jahren ist auch eine Rissprüfung der Schermesser unerlässlich. Dazu steht ein
spezieller Rissprüfsatz zur Verfügung.
Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen ist zusätzlich
eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten Sie hierzu auch die entsprechend
gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf die Wartungsintervalle
von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland sind regelmäßige
sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung
(GUV) vorgeschrieben.

ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!

WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine
den Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung
unbedingt erforderlich.
Das Wartungs- und Instandsetzungspersonal muss über ausreichende Fach-
und Sachkenntnis verfügen. LUKAS bietet hierfür entsprechende Schulungen an.

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