Bestimmungsgemäße verwendung – Lukas SC 250 M Benutzerhandbuch

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3. Bestimmungsgemäße Verwendung

LUKAS Handkombigeräte sind speziell ausgelegt zur Bergung von Opfern, bei Unfällen im
Straßen-, Schienen oder Luftverkehr sowie bei der Gebäuderettung. Sie dienen dazu, bei
Unfällen verletzte Personen durch Schneiden von Tür-, Dachholmen und Scharnieren zu
befreien. Außerdem können damit eingeklemmte Personen durch Aufspreizen von Türen
und/oder durch Wegziehen von Hindernissen mit Hilfe eines Kettensatzes befreit werden.
Grundsätzlich können mit LUKAS Handkombigeräten Objekte geschnitten, gezogen,
gespreizt, gequetscht oder angehoben werden.

Die LUKAS Handkombigeräte sind auch zum Unterwassereinsatz in bis zu 40m (131 ft)
Tiefe geeignet.

ACHTUNG!
Hierbei müssen Sie allerdings strengstens auf Leckagen achten, um Gefahren
für die Umwelt vorzubeugen.

WARNUNG / VORSICHT!
Es ist immer darauf zu achten, dass das zu bearbeitende Objekt durch feste
Stützen oder durch Unterbauen abgesichert ist.

WA R N U N G / V O R S I C H T / A C H T U N G !

Das Gerät ist ausschließlich zum in der Betriebsanleitung dargestellten Zweck (siehe
Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwendung“)
bestimmt. Eine andere oder darüber
hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung
und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.

Arbeiten Sie nie in übermüdetem oder berauschtem Zustand!

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