Bestimmungsgemäße verwendung 3 – Lukas LKS 31 Benutzerhandbuch
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Bestimmungsgemäße Verwendung
3.
LUKAS Handkombigeräte sind speziell ausgelegt zur Bergung von Opfern, bei Unfällen im
Straßen-, Schienen oder Luftverkehr sowie bei der Gebäuderettung. Sie dienen dazu, bei
Unfällen verletzte Personen durch Schneiden von Tür-, Dachholmen und Scharnieren zu
befreien. Außerdem können damit eingeklemmte Personen durch Aufspreizen von Türen
und/oder durch Wegziehen von Hindernissen mit Hilfe eines Kettensatzes befreit werden.
Grundsätzlich können mit LUKAS Handkombigeräten Objekte geschnitten, gezogen,
gespreizt, gequetscht oder angehoben werden.
Es ist immer darauf zu achten, dass das zu bearbeitende Objekt durch feste Stützen oder
durch Unterbauen abgesichert ist.
Zubehör und Ersatzteile für die Rettungsgeräte erhalten Sie bei Ihrem authorisierten LUKAS-
Händler!
Die LUKAS Handkombigeräte sind auch zum Unterwassereinsatz in bis zu 40m (131 ft)
Tiefe geeignet.
ACHTUNG!
Hierbei müssen Sie allerdings strengstens auf Leckagen achten, um Gefahren
für die Umwelt vorzubeugen.
WARNUNG / VORSICHT!
Es ist immer darauf zu achten, dass das zu bearbeitende Objekt durch feste
Stützen oder durch Unterbauen abgesichert ist.
WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Es dürfen nicht geschnitten bzw. gequetscht werden:
-
stromführende Kabel
-
vorgespannte und gehärtete Teile wie z. B. Federn, Federstähle,
Lenksäulen und Walzen
- unter Gas- oder Flüssigkeitsdruck stehende Leitungen,
- Verbundwerkstoffe (Stahl/Beton)
- Explosivkörper wie z.B. Airbagkartuschen
Betreiben Sie NIEMALS das Rettungsgerät mit einem höherer Betriebsdruck
als im Kapitel „Technische Daten“ aufgeführt. Eine höhere Einstellung kann zu
Sachschäden und/oder Verletzungen führen.