1 allgemeines, 2 schulung der mitarbeiter, Schulung des bedienungspersonals – JLG 3246ES Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 33: 1 allgemeines -1 3.2 schulung der mitarbeiter -1, Schulung des bedienungspersonals -1

ABSCHNITT 3 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND MASCHINENBEDIENUNG
3122371
– JLG-Hubarbeitsbühne –
3-1
ABSCHNITT 3. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND MASCHINENBEDIENUNG
3.1 ALLGEMEINES
DA DER HERSTELLER KEINE KONTROLLE ÜBER DIE ANWENDUNG
UND DEN BETRIEB DER MASCHINE HAT, UNTERLIEGT ES DER
VERANTWORTUNG DES BESITZERS UND SEINER MITARBEITER, DIE
EINHALTUNG AUSREICHENDER SICHERHEITSPRAKTIKEN ZU
BEACHTEN.
Dieser Abschnitt enthält die erforderlichen Informationen
zum Verständnis der Steuerfunktionen. In diesem Abschnitt
sind außerdem Betriebseigenschaften und -einschränkun-
gen sowie Funktionen und Zwecke der Bedienelemente und
Kontrollleuchten enthalten. Es ist wichtig, dass der Benutzer
die richtigen Verfahrensweisen vor der Bedienung der Mas-
chine liest und versteht. Diese Verfahren tragen dazu bei, die
optimale Nutzungsdauer und einen sicheren Betrieb zu
gewährleisten.
3.2 SCHULUNG DER MITARBEITER
Die Scherenbühne dient zur Beförderung von Personen;
daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich
von befugten Personen, die nachweislich ausreichende Ken-
ntnisse über die richtige Verwendung und Wartung dieser
Maschine besitzen, bedient und gewartet wird. Es ist wichtig,
dass alle Personen, die für die Bedienung und Wartung der
Maschine zuständig und verantwortlich sind, ein umfas-
sendes Schulungsprogramm durchlaufen haben und einen
Probebetrieb absolvieren können, um sich vor der Verwend-
ung der Maschine mit ihren Eigenschaften vertraut zu
machen.
Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen
oder Alkohol stehen oder die zu Anfällen, Schwindel oder
Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die Bedienung
der Maschine nicht erlaubt werden.
Schulung des Bedienungspersonals
Die Schulung des Bedienungspersonals muss Anweisungen
in folgenden Bereichen umfassen:
1. Verwendung und Beschränkungen des Arbeitskorb-
Bedienpults, des Boden-Bedienpults, der Not-Aus-Bedi-
enelemente und der Sicherheitssysteme.
2. Kenntnis und Verständnis dieses Handbuchs und der
Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und Warn-
hinweise an der Maschine
3. Kenntnis und Verständnis aller Sicherheitsvorschriften
des Arbeitgebers und der staatlichen und örtlichen
Behörden einschließlich Ausbildung im Erkennen und
Verhüten von möglichen Gefahren am Arbeitsplatz unter
besonderer Berücksichtigung der durchzuführenden
Arbeiten.