Prüfung des einsatzorts -2 maschinenprüfung -2, Prüfung des einsatzorts, Maschinenprüfung – JLG 510AJ Series II Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 1 - YSICHERHEITSMASSNAHMEN
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
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• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, ACHTUNG
und VORSICHT sowie alle Bedienungsanweisungen an der
Maschine und in diesem Handbuch lesen, verstehen und
befolgen.
• Die Maschine auf eine Weise betreiben, die dem durch JLG
festgelegten Verwendungszweck entspricht.
• Sämtliches Bedienungspersonal muss mit den in diesem
Handbuch beschriebenen Notfall-Bedienelementen und dem
Notbetrieb der Maschine vertraut sein.
• Alle zutreffenden Vorschriften des Arbeitgebers sowie örtliche
und behördliche Verordnungen lesen, verstehen und befol-
gen, insofern sie sich auf den Betrieb der Maschine beziehen.
Prüfung des Einsatzorts
• Der Bediener muss vor der Inbetriebnahme der Maschine
Sicherheitsmaßnahmen treffen, um alle Gefahren am Einsatz-
ort zu verhüten.
• Den Arbeitskorb nicht von Lkws, Anhängern, Eisenbahnwag-
gons, schwimmenden Wasserfahrzeugen, Gerüsten oder
anderen Vorrichtungen aus betreiben oder anheben, es sei
denn, dies wurde von JLG schriftlich zugelassen.
• Die Maschine nicht in gefährlichen Umgebungen betreiben, es
sei denn, dieser Verwendungszweck ist von JLG genehmigt.
• Sicherstellen, dass unter den Bodenverhältnissen die Tragfä-
higkeit für die auf den Maschinenaufklebern angegebene
Höchstlast gegeben ist.
Maschinenprüfung
• Vor der Inbetriebnahme der Maschine die Kontroll- und Funk-
tionsprüfungen durchführen. Detaillierte Anweisungen sind in
Abschnitt 2 dieses Handbuchs zu finden.
• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, nachdem sie gemäß
den Wartungs- und Instandhaltungsanforderungen, die im
Wartungs- und Instandhaltungshandbuch der Maschine
beschrieben sind, gewartet wurde.
• Sicherstellen, dass der Fußschalter und alle anderen Sicher-
heitsvorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Eine Ver-
änderung dieser Vorrichtungen stellt einen Verstoß gegen die
Sicherheitsvorschriften dar.
WARNUNG
DIE MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITSBÜHNE
DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DES HER-
STELLERS ERFOLGEN.
• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder oder Auf-
kleber mit Sicherheitshinweisen oder Betriebsanweisungen
fehlen oder unlesbar sind.
• Die Ansammlung von Schmutz auf dem Arbeitskorbboden
vermeiden. Schlamm, Öl, Fett und andere rutschige Stoffe von
der Fußbekleidung und dem Arbeitskorbboden entfernen.