1 schulung des personals -1, 1 schulung des personals, Schulung des bedienungspersonals – JLG 450A_AJ Series II Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 21: Aufsicht bei der schulung, Verantwortung des bedienungspersonals

ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
2-1
ABSCHNITT 2. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND
INSPEKTION DER MASCHINE
2.1 SCHULUNG DES PERSONALS
Die Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Personen;
daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich von
geschulten Personen bedient und gewartet wird.
Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen
oder Alkohol stehen oder die zu epileptischen und Schwindelan-
fällen oder Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die
Bedienung der Maschine nicht erlaubt werden.
Schulung des Bedienungspersonals
Die Bedienerschulung muss folgendes beinhalten:
1. Verwendung und Beschränkungen der Arbeitskorb-
Bedienelemente, Boden-Bedienelemente, Not-Aus-
Bedienelemente und Sicherheitssysteme.
2. Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und Warnhin-
weise an der Maschine.
3. Arbeitsplatzregeln und behördliche Bestimmungen.
4. Verwendung einer zugelassenen Fallschutzvorrichtung.
5. Ausreichende Kenntnisse des mechanischen Betriebs der
Maschine, um eine bestehende oder mögliche Störung
erkennen zu können.
6. Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine, wenn
Hindernisse in der Höhe, andere sich bewegende Vorrich-
tungen sowie Hindernisse, Vertiefungen, Löcher und
abschüssige Stellen vorhanden sind.
7. Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von unge-
schützten elektrischen Leitern.
8. Spezielle Erfordernisse eines Arbeitsvorgangs oder Maschi-
neneinsatzes.
Aufsicht bei der Schulung
Die Schulung muss unter der Aufsicht einer qualifizierten Person
in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich erfolgen, bis
der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat, die Maschine
sicher zu beherrschen und zu bedienen.
Verantwortung des Bedienungspersonals
Das Bedienungspersonal muss darauf hingewiesen werden,
dass es die Verantwortung und Berechtigung hat, die Maschine
im Fall einer Störung oder eines anderen unsicheren Zustands
entweder der Maschine oder der Arbeitsstelle abzustellen.