1 bestimmungsgemäße verwendung, Bestimmungsgemäße verwendung, Baureihen sr/f, sr-b/f, srv/f, srv-b/f, srz-v/f – Richter SRZ-V/F Series Check Valves Benutzerhandbuch
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Baureihen SR/F, SR-B/F, SRV/F, SRV-B/F, SRZ-V/F
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9550-010-de
Revision 10
TM 8361
Ausgabe 10/2011
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Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)
Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren
der
Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung
der
grundlegenden
Sicherheits-
und
Gesundheitsanforderungen
eine
Zündgefahren-
analyse nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:
Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.
Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.
Die Armaturen dürfen im EX-Bereich eingesetzt
werden.
Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte
der
bestimmungsgemäßen
Verwendung
unbedingt zu beachten.
3.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit
<10
-8
S/m)
sind
zwei
Fälle
zu
unterscheiden:
1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige
Auskleidung
Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau
von
statischen
Ladungsspitzen
zu
ermöglichen.
Das
heißt,
zur
sicheren
Vermeidung
von
Zündungen muss die Armatur jederzeit komplett
mit Medium gefüllt sein, oder durch Überlagerung
mit Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre
ausgeschlossen werden.
2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige Aus-
kleidung
Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die Ausklei-
dung und Panzerung abgeleitet werden (Oberflä-
chenwiderstand
<
10
9
Ohm, Ableitwiderstand
<
10
6
Ohm).
Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen
ergeben
sich
erst
durch
Wechselwirkung mit einem nicht leitenden
Medium und unterliegen demzufolge der
Verantwortung des Betreibers.
Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!
Die Temperatur des Mediums darf die Temperatur
der entsprechenden Temperaturklasse nicht über-
schreiten bzw. die jeweils maximal zulässige Me-
diumtemperatur gemäß Betriebsanleitung.
Wird die Armatur beheizt (z. B. Heizmantel), ist
dafür zu sorgen, dass die in der Anlage vorge-
schriebenen Temperaturklassen eingehalten wer-
den.
Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle si-
chergestellt werden, dass die Armatur sachgemäß
gewartet und in technisch einwandfreiem Zustand
gehalten wird.
Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven
Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an der
Armatur zu erwarten. Die Inspektionsintervalle sol-
len gegenüber den üblichen Zeiten reduziert wer-
den.
Antriebe und elektrisch betriebene Peripheriegerä-
te wie z.B. Temperatur-, Druck-, Durchflussauf-
nehmer etc. müssen den gültigen Sicherheitsan-
forderungen und Explosionsschutzbestimmungen
entsprechen.
Die Armatur muss geerdet werden.
Dies kann im einfachsten Falle über die
Rohrleitungsschrauben
mittels
Zahnscheiben
realisiert werden.
Ansonsten muss durch andere Maßnahmen, z.B.
Kabelbrücken, die Erdung sichergestellt werden.
Kunststoffausgekleidete Armaturen dürfen nicht
mit Schwefelkohlenstoff betrieben werden