Vetter mini-hebekissen 8,0 bar, Störungsbeseitigung, Wiederkehrende prüfungen – Vetter Mini Lifting bags 8 bar (116 psi) Benutzerhandbuch
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Vetter Mini-Hebekissen 8,0 bar
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5.
Störungsbeseitigung
Bläst ein Sicherheitsventil zu früh ab, weil ein Fremdkörper einge-
drungen ist und sich in ihm festgesetzt hat, so ist die Ablassvor-
richtung am Kopf des Sicherheitsventils durch Drehen entgegen
dem Uhrzeiger voll zu öffnen, so dass Druckluft entweichen kann.
Wird hierdurch der Fremdkörper nicht entfernt, so ist beim ausge-
bauten Sicherheitsventil, das Ventiloberteil abzuschrauben. Dazu
Rohrzange mittig ansetzen und durch Linksdrehen abschrauben.
Ventilkegel vorsichtig entnehmen und Fremdkörper entfernen.
Ventiloberteil dann wieder fest anschrauben und Sicherheitsven-
til einbauen und auf einwandfreie Funktion prüfen. Der einge-
stellte Druck darf hierbei nicht verändert werden.
Sollte die Plombe, bzw. das Plomben-
blech am Ventiloberteil entfernt worden
sein, so ist eine sichere Funktion nicht
mehr gewährleistet.
Das Sicherheitsventil ist auszutauschen.
6.
Wiederkehrende Prüfungen
Hebekissensysteme sind gem. DIN EN 13731 und nationalen Vor-
schriften (z.B. GUV-G 9102) wiederkehrenden Prüfungen zu unter-
ziehen.
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Prüfung bei Übernahme
Prüfung der Vollzähligkeit und Vollständigkeit durch den Be-
auftragten
des
Betreibers.
Sicht- und Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person
gemäß Bedienungsanleitung
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Sicht- und Funktionsprüfung nach jedem Einsatz/Gebrauch
durch
den
Benutzer
Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
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Mindestens einmal jährlich ist das Hebekissensystem einer
Sicht- und Funktionsprüfung durch einen geschulten Sach-
kundigen gem. DIN EN 13731 und nationalen Vorschriften zu
prüfen.
Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
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Mindestens alle 5 Jahre, oder wenn Zweifel an der Sicherheit
oder Zuverlässigkeit bestehen, ist das Hebekissensystem ge-
mäß DIN EN 13731 und nationalen Vorschriften einer Druck-
prüfung durch einen Sachkundigen mit Zusatzausbildung
des Herstellers oder einer Prüfung durch den Hersteller zu
unterziehen.
Die Verantwortung für sach- und fachgerechte Durchführung der
wiederkehrenden Prüfungen liegt beim Betreiber!