Vetter mini-hebekissen 8,0 bar, Störungsbeseitigung, Wiederkehrende prüfungen – Vetter Mini Lifting bags 8 bar (116 psi) Benutzerhandbuch

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Vetter Mini-Hebekissen 8,0 bar

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5.

Störungsbeseitigung

Bläst ein Sicherheitsventil zu früh ab, weil ein Fremdkörper einge-
drungen ist und sich in ihm festgesetzt hat, so ist die Ablassvor-
richtung am Kopf des Sicherheitsventils durch Drehen entgegen
dem Uhrzeiger voll zu öffnen, so dass Druckluft entweichen kann.
Wird hierdurch der Fremdkörper nicht entfernt, so ist beim ausge-
bauten Sicherheitsventil, das Ventiloberteil abzuschrauben. Dazu
Rohrzange mittig ansetzen und durch Linksdrehen abschrauben.
Ventilkegel vorsichtig entnehmen und Fremdkörper entfernen.
Ventiloberteil dann wieder fest anschrauben und Sicherheitsven-
til einbauen und auf einwandfreie Funktion prüfen. Der einge-
stellte Druck darf hierbei nicht verändert werden.

Sollte die Plombe, bzw. das Plomben-
blech am Ventiloberteil entfernt worden
sein, so ist eine sichere Funktion nicht
mehr gewährleistet.

Das Sicherheitsventil ist auszutauschen.

6.

Wiederkehrende Prüfungen

Hebekissensysteme sind gem. DIN EN 13731 und nationalen Vor-
schriften (z.B. GUV-G 9102) wiederkehrenden Prüfungen zu unter-
ziehen.

9

Prüfung bei Übernahme

Prüfung der Vollzähligkeit und Vollständigkeit durch den Be-

auftragten

des

Betreibers.

Sicht- und Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person

gemäß Bedienungsanleitung

9

Sicht- und Funktionsprüfung nach jedem Einsatz/Gebrauch

durch

den

Benutzer

Diese Prüfung ist zu dokumentieren.

9

Mindestens einmal jährlich ist das Hebekissensystem einer

Sicht- und Funktionsprüfung durch einen geschulten Sach-

kundigen gem. DIN EN 13731 und nationalen Vorschriften zu

prüfen.

Diese Prüfung ist zu dokumentieren.

9

Mindestens alle 5 Jahre, oder wenn Zweifel an der Sicherheit

oder Zuverlässigkeit bestehen, ist das Hebekissensystem ge-

mäß DIN EN 13731 und nationalen Vorschriften einer Druck-

prüfung durch einen Sachkundigen mit Zusatzausbildung

des Herstellers oder einer Prüfung durch den Hersteller zu

unterziehen.

Die Verantwortung für sach- und fachgerechte Durchführung der
wiederkehrenden Prüfungen liegt beim Betreiber!

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