6 schutzeinrichtungen, 7 gefahrenstellen, 8 elektrische sicherheit – FRITSCH PULVERISETTE 15 Benutzerhandbuch
Seite 14: 1 allgemeines, Sicherheitshinweise und verwendung

2.6 Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen sind bestimmungsgemäß zu benutzen
und dürfen nicht funktionsuntüchtig gemacht oder entfernt
werden.
Alle Schutzeinrichtungen sind regelmäßig auf Vollständig‐
keit und Funktion zu überprüfen.
Die Schneidmühle besitzt ein umfangreiches Sicherheitssystem:
1.
Ein Sicherheitsschalter überwacht während des Betriebes das
Schließen der Verschlussklappe und verhindert nach dessen
Öffnen die Inbetriebnahme der Schneidmühle
2.
Schutzschalter zur Überwachung des Auffanggefäßes.
Dieser überwacht während des Betriebes den Sitz des Auffangge-
fäßes für das Schneidgut (3,5 L Topf, bzw. 30 L Behälter) und ver-
hindert bei abgenommenem Behälter die Inbetriebnahme der
Mühle.
n
Beide Schalter erfüllen die Richtlinien für Personenschutz.
n
Die Schneidmühle startet nicht bei geöffneter Verschlussklappe oder
abgenommenem Auffanggefäß.
n
Die Schneidmühle stoppt beim Öffnen der Verschlussklappe und ent-
riegeln des Auffanggefäßes.
2.7 Gefahrenstellen
n
Quetschgefahr beim Öffnen und Schließen der Verschlussklappe.
n
Quetschgefahr beim Auf- und Zuklappen der oberen Gehäusehälfte.
n
Verletzungsgefahr an scharfen Messern.
n
Quetschgefahr an Trichterdeckel.
n
Quetschgefahr beim Lösen und Verspannen des Auffanggefäßes.
2.8 Elektrische Sicherheit
2.8.1 Allgemeines
Durch Drehen des Hauptschalters auf Stopp (0) schaltet der Motor ab.
Stillstand der Mühle innerhalb von Sekunden.
n
Auffanggefäß kann abgenommen werden.
n
Verschlussklappe kann geöffnet werden.
Sicherheitshinweise und Verwendung
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