Betriebssicherheit, Allgemeine sicherheitshinweise, Bedienpersonal – FRITSCH PULVERISETTE 25 Benutzerhandbuch

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PULVERISETTE 25

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2 Betriebssicherheit

2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise

 Die Betriebsanleitung aufmerksam studieren.
 Die Schneidmühle darf nur für den in Kapitel 1.4.1

Anwendungsbereiche beschriebenen Zweck verwendet werden.

 Nur Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden. Bei

Nichtbeachtung kann der Schutz der Maschine in Frage gestellt
sein.

 Beschädigtes Zubehör nicht weiterverwenden.
 Dem Bedienpersonal muss der Inhalt der Betriebsanleitung be-

kannt sein.

Dazu muss unter anderem sichergestellt sein, dass die Be-
triebsanleitung bei dem Gerät beiliegt.

 Hinweisschilder nicht entfernen.
 Sicherheitseinrichtungen nicht außer Betrieb setzen.
 Eigenmächtige Umbauten am Gerät führen zum Verlust der von

Fritsch erklärten Konformität zu europäischen Richtlinien und
zum Verlust des Garantieanspruchs.

 Bei der Reinigung des Schneidraums Schutzhandschuhe tra-

gen!

 Gehörschutz tragen! Lärmpegel 85dB(A)
 Während aller Arbeiten ist unfallsicheres Verhalten streng zu be-

folgen.

 Es müssen die MAK-Werte der gültigen Sicherheitsvorschriften

beachtet werden, ggf. muss für Lüftung gesorgt werden oder die
Maschine unter einem Abzug betrieben werden.

 Beim Schneiden oxidierbarer Stoffe (z.B. Kohle) besteht die Ge-

fahr der Selbstentzündung (Staubexplosion), wenn der Feinan-
teil einen bestimmten Prozentsatz überschreitet. Beim Schnei-
den derartiger Stoffe müssen deshalb besondere Sicherheits-
maßnahmen ergriffen und die Arbeiten müssen von einer spezi-
alisierten Person beaufsichtigt werden.

 Die Schneidmühle ist nicht ex-geschützt ausgeführt und ist nicht

geeignet zum Zerkleinern von explosiven Stoffen.

 Die Sicherheitsverriegelung (11), siehe Bild, wird nach längerem

Betrieb warm. Dies ist ungefährlich.

 Der Schalter auf der Rückseite ist ein Hauptschalter (19), des-

halb muss der Schalter frei zugänglich sein, d.h. man muss den
Schalter und die Netzstecker (20) schnell erreichen können.

2.2 Bedienpersonal

 Die Schneidmühle darf nur von autorisierten Personen be-

dient und von ausgebildeten Fachleuten gewartet und repa-
riert werden.

 Personen, die unter Einfluss von gesundheitlichen Störun-

gen, Medikamenten, Drogen, Alkohol oder Übermüdung ste-
hen, dürfen die Schneidmühle nicht bedienen.

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