Betriebssicherheit, Allgemeine sicherheitshinweise, Bedienpersonal – FRITSCH PULVERISETTE 25 Benutzerhandbuch
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PULVERISETTE 25
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2 Betriebssicherheit
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Betriebsanleitung aufmerksam studieren.
Die Schneidmühle darf nur für den in Kapitel 1.4.1
Anwendungsbereiche beschriebenen Zweck verwendet werden.
Nur Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden. Bei
Nichtbeachtung kann der Schutz der Maschine in Frage gestellt
sein.
Beschädigtes Zubehör nicht weiterverwenden.
Dem Bedienpersonal muss der Inhalt der Betriebsanleitung be-
kannt sein.
Dazu muss unter anderem sichergestellt sein, dass die Be-
triebsanleitung bei dem Gerät beiliegt.
Hinweisschilder nicht entfernen.
Sicherheitseinrichtungen nicht außer Betrieb setzen.
Eigenmächtige Umbauten am Gerät führen zum Verlust der von
Fritsch erklärten Konformität zu europäischen Richtlinien und
zum Verlust des Garantieanspruchs.
Bei der Reinigung des Schneidraums Schutzhandschuhe tra-
gen!
Gehörschutz tragen! Lärmpegel 85dB(A)
Während aller Arbeiten ist unfallsicheres Verhalten streng zu be-
folgen.
Es müssen die MAK-Werte der gültigen Sicherheitsvorschriften
beachtet werden, ggf. muss für Lüftung gesorgt werden oder die
Maschine unter einem Abzug betrieben werden.
Beim Schneiden oxidierbarer Stoffe (z.B. Kohle) besteht die Ge-
fahr der Selbstentzündung (Staubexplosion), wenn der Feinan-
teil einen bestimmten Prozentsatz überschreitet. Beim Schnei-
den derartiger Stoffe müssen deshalb besondere Sicherheits-
maßnahmen ergriffen und die Arbeiten müssen von einer spezi-
alisierten Person beaufsichtigt werden.
Die Schneidmühle ist nicht ex-geschützt ausgeführt und ist nicht
geeignet zum Zerkleinern von explosiven Stoffen.
Die Sicherheitsverriegelung (11), siehe Bild, wird nach längerem
Betrieb warm. Dies ist ungefährlich.
Der Schalter auf der Rückseite ist ein Hauptschalter (19), des-
halb muss der Schalter frei zugänglich sein, d.h. man muss den
Schalter und die Netzstecker (20) schnell erreichen können.
2.2 Bedienpersonal
Die Schneidmühle darf nur von autorisierten Personen be-
dient und von ausgebildeten Fachleuten gewartet und repa-
riert werden.
Personen, die unter Einfluss von gesundheitlichen Störun-
gen, Medikamenten, Drogen, Alkohol oder Übermüdung ste-
hen, dürfen die Schneidmühle nicht bedienen.
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