Schutzeinrichtungen, Öffnen der verschlussklappe ohne netzanschluss, 3 schutzeinrichtungen – FRITSCH PULVERISETTE 25 Benutzerhandbuch

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PULVERISETTE 25

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2.3 Schutzeinrichtungen

 Schutzeinrichtungen sind bestimmungsgemäß zu benutzen

und dürfen nicht funktionsuntüchtig gemacht oder entfernt
werden.

 Alle Schutzeinrichtungen sind regelmäßig auf Vollständigkeit

und Funktion zu überprüfen.

 Die Schneidmühle ist mit einer Sicherheitsverriegelung mit

Personenschutzfunktion ausgestattet. Diese verriegelt wäh-
rend des Betriebes die vordere Verschlussklappe (6).

 Die Sicherheitsschalter (11,15,17) verhindern den Betrieb der

Schneidmühle, wenn der Schneidraum und der Standard-
Einfülltrichter (1) nicht geschlossen sind, sowie kein Auffang-
gefäß (8) eingeschoben ist.

Gerät nicht ohne Einfülltrichter (1 oder 22) betreiben!

Die Einfülltrichter (1,22) sind mechanische Schutzeinrichtun-
gen, die gefahrloses Einfüllen ermöglichen.

 Beim Wechsel der Einfülltrichter (1,22) Gerät vom Netz tren-

nen und unverzüglich den neuen Einfülltrichter (1,22) montie-
ren! (Siehe Kapitel 4.1.7 Auswahl und Umrüstung der Einfüll-
trichter
)

 Motorschutzschalter (siehe Kapitel 4.4)

2.3.1 Öffnen der Verschlussklappe ohne Netzanschluss

Achtung:
Die Handentriegelung der Verriegelung (11) darf nur bei ge-
schlossener Verschlussklappe (6) geschehen.

Der Verschlussspanner (13) der Tür muss verriegelt sein!

1. Beiliegenden Dreikantschlüssel durch die Bohrung stecken,

die unterhalb der Sicherheitsverriegelung liegt, und im Uhrzei-
gersinn herum drehen.

2. Die Verschlussklappe (6) lässt sich nach dem Öffnen des

Verschlussspanners (13) aufklappen.

3. Es ist nun nicht möglich, die Schneidmühle einzuschalten.

Dazu muss mit dem durch Linksdrehung des Dreikantschlüs-
sels die Sicherheitsverriegelung (11) aktiviert werden, die Ver-
schlussklappe (6) geschlossen werden und der Verschluss-
spanner (13) umgelegt sein.

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