Schweiz suisse svizzera – Philips AZ 6819 Benutzerhandbuch

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SCHWEIZ

SUISSE

SVIZZERA

m

Typengenehmigung

Der drahtlose Kopfhörer zur Musik- und Sprachübertragung;

Philips AZ 6819,

PTT

12026 ,36,7

MHz,

37,1

MHz

/ 1

Kanal

/

FM

/ 10 pW ERP

bestehend aus:
AZ 6819 (CD-Spieler mit Sender), SBC 3397 (Kopfhörer mit Empfänger),
SBC 3398 (Hörerständer mit Netzadapter) und RD 6833 /01 (Fernbedienung),

erfüllt die Voraussetzungen nach Art. 2 der beiliegenden Verordnung des Eidge­
nössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements über die technische

Genehmigung von Fernmeldeanlagen vom 10. Dezember 1987 und die techni­

schen Anforderungen S-2P.

Wir freuen uns. Ihnen dafür die Typengenehmigung erteilen zu können unter der

Bedingung, daß auch die anderen Bestimmungen der Verordnung eingehalten

werden.

Die Typengenehmigung basiert auf dem Prüfbericht 91031101TK der AKZO Hol­
land.

Für den Betrieb der o.e. Anlage stehen ausschließlich die Frequenzen 36,7 MHz
und 37,1 MHz zur Verfügung.

Die Typengenehmigung ersetzt nicht allenfalls erforderliche Prüfungen auf Einhal­
tung sicherheitstechnischer und sonstiger nicht fernmeldetechnischer Vorschriften.

Gemäß Art. 3 Buchstabe o der Verordnung 1 zum Telegrafen- und Telefonver­
kehrsgesetz ist diese Funkanlage vom Fernmelderegal ausgenommen (geringe

Fernwirkung). Deshalb kann sie ohne Konzession oder Bewilligung der PTT-Be-

triebe erstellt und betrieben werden.

Wir bitten Sie dafür zu sorgen, daß jedem unter der obengenannten PTT-Zulas-

sungsnummer im Verkehr zu bringenden Gerät eine Kopie dieser Typengenehmi­
gung beigefügt wird.

Schweizerische Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe, Generaldirektion,

Abteilung Funkregal, Sektion Frequenzmanagement und Gerätehomologation,

Unterschrift: Kieffer

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