Sorgfaltspflicht des betreibers, Nationale vorschriften, Maßnahmen im störfall – BECKHOFF CP32xx Benutzerhandbuch
Seite 8: Anforderungen an das bedienungspersonal, 4 sorgfaltspflicht des betreibers

Vorwort
1.4 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
• die Produkte nur bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe Kapitel
• die Produkte nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Produkte betreibt
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt
• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der
Produkte zur Verfügung steht.
Der Panel-PC kann nicht vom Anwender geöffnet werden!
Hinweis
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den
1.4.1 Nationale Vorschriften
Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem der Industrie-PC zum Einsatz kommt, bestehen nationale
Vorschriften für Steuerungen solcher Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die Steuerung überprüft werden muss. Der
Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.
1.4.2 Maßnahmen im Störfall
Bei Störungen am Industrie-PC kann anhand der Liste im Abschnitt
welche Maßnahmen einzuleiten sind.
1.4.3 Anforderungen an das Bedienungspersonal
Jeder Benutzer des Industrie-PCs muss diese Betriebsanleitung gelesen haben und alle für ihn
erreichbaren Funktionen der auf dem PC installierten Software kennen.
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