Devolo dLAN TV Sat 1300-HD Benutzerhandbuch

Seite 54

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Anhang 53

devolo dLAN TV Sat 1300-HD

b)

Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse
beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der mit dem Trans-
port beauftragten Person und dem Absender geltend zu
machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb
von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der
Transportperson und dem Absender zu reklamieren.

c)

Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garan-
tieansprüche entgegennimmt und/oder das instandgesetzte
Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des
Erwerbers.

d)

Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem
Gerät eine Kopie des Rechnungsoriginals vorgelegt wird.
devolo behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rechnungsorigi-
nal vorlegen zu lassen.

4

Ausschluss der Garantie

Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,

a)

wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt
worden ist,

b)

wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch
Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.)
beschädigt oder zerstört wurde,

c)

wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben
wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen,

d)

wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – ins-
besondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und
der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,

e)

wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte
Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde,

f)

wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher
Art aufweist,

g)

wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b)
gemeldet worden ist.

5

Bedienungsfehler

Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes
durch fehlerhafte Fremd-Hardware, -Software, Installation oder
Bedienung verursacht wurde, behält devolo sich vor, den entstand-
enen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.

6

Ergänzende Regelungen

Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu
devolo abschließend.

a)

Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, ins-
besondere solche auf Wandlung oder Minderung, nicht
begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B.
bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten
Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird.

b)

Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
entgangenem Gewinn, mittelbaren oder Folgeschäden.

c)

Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten
haftet devolo in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit
nicht.

d)

In Fällen, in denen devolo die Vernichtung von Daten vorsät-
zlich oder grob fahrlässig verursacht hat, haftet devolo für den
typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger
und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien
eingetreten wäre.

e)

Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist
nicht übertragbar.

f)

Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.
Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist

dLAN TV Sat 1300-HD.book Page 53 Saturday, March 6, 2010 11:19 AM

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