Brennstoffe – REMKO ALLMAT v.1 Benutzerhandbuch

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1) Füllklappe
2) Sekundärluft

Luftschieber, stufenweise
einstellbar.

3) Füllschacht

für die manuelle Beschickung mit
Brennstoff.

4) Verbrennungsluft automatische Regulierung durch

Wärmeleistungsregler.

5) Primärluft

Luftschieber, stufenweise je
nach Brennmaterial einstellbar.

6) Feuerraum

durch unteren Abbrand hoher
Wirkungsgrad.

7) Rauchgasklappe zur stufenweise Anpassung der

Verbrennung an den Kamin

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Aufbau des Gerätes

BIMATIK-Wärmeleistungsregler.

Der REMKO ALLMAT ist serienmäßig mit einem
BIMATIK- Wärmeleistungsregler ausgerüstet.
Dieser übernimmt die automatische Regelung der ge-
wünschten Wärmeleistung, die am Regulierknopf im
vorgegeben „min / max“ Bereich eingestellt wird.
Ein Temperaturfühler erfaßt die jeweilige Temperatur
am Wärmetauscher und dosiert automatisch die
Verbrennungsluft.
Fällt die Temperatur unter den eingestellten Wert, wird
die Zufuhr der Verbrennungsluft zum Feuerraum durch
die Luftklappe erhöht. Erzeugt das Gerät wieder eine
höhere Temperatur als die gewünschte, wird die Zufuhr
der Verbrennungsluft verringert.
Durch diesen Regelzyklus wird die Wärmeleistung im
gewählten Bereich gehalten.
Die einwandfreie Funktion des Wärmeleistungsreglers
ist jedoch abhängig von den Betriebsbedingungen des
Gerätes, sowie einem gleichbleibenden und stabilen
Kaminzug.

Wichtige Hinweise zu verbotenen Brennmaterialien!

Es dürfen grundsätzlich keine Brennmaterialien mit
chemischen, PVC und ähnlichen Zusätzen z. B. Binde-
mittel verbrannt werden. Bei Verfeuerung derartiger
Materialien führen die hierbei freiwerdenden aggressi-
ven und giftigen Dämpfe zu Umweltbelastungen, Zer-
störung des Gerätes und der Abgasanlage.
Die Verbrennung vorgenannter oder ähnlicher Materia-
lien ist streng verboten, zusätzlich erlischt jeglicher
Anspruch auf Gewährleistung.
Die Verfeuerung von Eierkohle und ähnlich stark
schwelenden Brennstoffen ist ebenso unzulässig!

Brennstoffe

Geräte für feste Brennstoffe bis 15 kW Nennwärmeleis-
tung sind raucharm zu betreiben.
Diese Anforderung wird erfüllt, wenn die Anlage mit
raucharmen und lufttrockenen Brennstoffen betrieben
wird.
Das Gerät darf gemäß § 5 der Verordnung über Klein-
feuerungsanlagen - 1. BImSchV mit folgenden Brenn-
stoffen beschickt werden:

1. Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlebri-

ketts, Steinkohlenkoks

2. Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlen-

koks,

3. Torfbriketts,

Brenntorf

3a. Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts
4. naturbelassenes stückiges Holz einschließlich

anhaftender Rinde.

Die Verfeuerung von festen Brennstoffen hat im Dauer-
betrieb so zu erfolgen, daß die Abgasfahne heller als
Grauwert 1 der Ringelmann-Skala ist.

*

Zur Gewährleistung einer optimalen Verbrennung
müssen die Schornsteinzüge eingehalten werden!
Zu hohe Schornsteinzüge führen zu Schäden an
der Schamottierung.

ca. Heizwert (abh. von der Beschaffenheit)

kW/kg

Holz, trocken

4,9

Torf, gepreßt

4,4

Braunkohlenbriketts

5,6

Koks

8,3

Einige Brennstoffheizwerte.

Anthrazit

8,8

Erforderliche Schornsteinzüge.

Holz

ca. 0,15 mbar.

Braunkohlebriketts

ca. 0,20 mbar.

Bei Überschreiten der Schornsteinzüge ist der Einbau
eines Zugbegrenzers erforderlich.
Die Einstellung des Zugbegrenzers ist mittels eines
Zugmeßgerätes im Betriebszustand vorzunehmen.

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