ROCKINGER RO 560 Benutzerhandbuch
Modellreihe ro

T
Modellreihe RO
i
560
Vollautomatische Anhängerkupplung
mit Genehmigung 94/20/EG
Vollautomatische
Anhängerkupplung
für Zugösen 50 DI
N 7
4053,
EG 94/20 Kl. D, I
SO 1
102,
Zugöse RO
i
5
7005
KE 0
7
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249-D
Stand 0
700
Technische Änderungen vorbehalten
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1. Montage
1.1 Vor dem Einbau
Hinweis:
Beim Einbau der Kupplung beachten:
– einschlägige Bestimmungen (UVV Fahrzeuge, VBG 12, KBA-Merkblatt)
– Bestimmungen der Fahrzeughersteller
– Freiraum für axiales Verdrehen des Kupplungskopfes min.
e 25h
(s. auch Richtlinie 94/20/EG)
Die Kupplung ist im Anlieferungszustand betriebsbereit.
1.2 Einbau
x Befestigungslager auf die Traverse (T) montieren.
– Lagerzapfen in das Mittelloch der Traverse führen
oder
– Zwischenplatte verwenden (s. Abb. 1, Bestell-Nr. 71053)
– Land- und Forstwirtschaft in Verbindung mit geeignetem
ROCKINGER-Anhängebock, Einbaumaß 330 mm:
Befestigungslager der Kupplung auf den Kupplungsträger 70904
montieren (bei Stützlast 2000 kg Zwischenplatte nicht zulässig),
s. auch S. 4
x Befestigung mit:
– 4 Sechskantschrauben DIN 6921, Qualität 10.9
– 4 selbstsichernden Muttern DIN 6923, Qualität 10
Größe der Schrauben und Muttern (s. Tabelle)
Achtung:
Schraubenköpfe zur Kupplungskopfseite (Traversenaußenseite),
um die Beweglichkeit der Kupplung nicht zu beeinträchtigen (s. Abb. 1).
Anziehdrehmoment der Schrauben am Befestigungslager
Kupplungs-
Schrauben-
Anziehdreh-
Schlüssel-
größe
größe
moment (Nm)
weite S (mm)
6
M 20
725
30
Traversen mit Durchgangbohrungen,
Klemmlänge entsprechend der Traversenauslegung der Fahrzeughersteller,
bei S=2000 kg: min. Schraubendehnlänge 60 mm, Flächenpressung 430 N/mm
2
Hinweis:
Vor dem Überlackieren die Kupplung schließen und unbedingt
den Kupplungsbolzen einfetten oder abdecken.
Amtlicher Hinweis
Der Anbau der Geräte ist bei der Typprüfung der
Fahrzeuge nach § 20 StVZO, bei der Einzelprüfung
nach § 21 StVZO oder bei der Begutachtung nach
§ 19 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeug-
verkehr, einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur
StVZO zu überprüfen.
Der Fahrzeughalter muß sich bei nachträglichem
Anbau auf der Abnahmebestätigung die vorschrifts-
mäßige Montage gemäß § 19 Abs. 3 StVZO bei einer
technischen Prüfstelle bescheinigen lassen. Die
Wirksamkeit der Bauartgenehmigung hängt hiervon
ab.
Wichtig
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rlage!
Dem K
unden unbedingt
vor der M
ontage der K
upplung
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Abb. 1
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yp 560 U 6 e1 00-0404
Klasse C 50-
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