QNAP Security VioStor CMS (Version: 1.0.1) Benutzerhandbuch

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Originalversion in Verbindung gebracht werden.

Manche Geräte sind so entworfen, dass sie ihren Nutzern verweigern, modifizierte Versionen der
darauf laufenden Software zu installieren oder auszufü hren, während der Hersteller diese
Möglichkeit hat. Dies ist grundsätzlich mit dem Ziel unvereinbar, die Freiheit der Nutzer zu
schü tzen. Derartige gezielte missbräuchliche Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet
persönlicher Gebrauchsgegenstände statt – also genau dort, wo sie am wenigsten akzeptabel
sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL darauf ausgelegt, diese Praxis fü r diese
Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen,
sind wir bereit, diese Regelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies zum Schutz der
Freiheit der Nutzer notwendig ist.

Letztlich ist jedes Programm permanent durch Softwarepatente bedroht. Staaten sollten nicht
zulassen, dass Patente die Entwicklung und Anwendung von Software fü r allgemein einsetzbare
Computer einschränken; in Staaten, in denen dies geschieht, wollen wir jedoch die spezielle
Gefahr vermeiden, dass Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm letztlich
proprietär zu machen. Zur Vermeidung stellt die GPL sicher, dass Patente nicht verwendet
werden können, um das Programm nicht-frei zu machen.

Es folgen die präzisen Bedingungen fü r das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.

Lizenzbedingungen
0. Definitionen.
„Diese Lizenz“ bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.

Mit „Urheberrecht“ sind auch urheberrechtsähnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von
Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.

„Das Programm“ bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter diese Lizenz
gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie“ angeredet. „Lizenznehmer“ und
„Empfänger“ können natürliche oder rechtliche Personen sein.

Ein Werk zu „modifizieren“ bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es als Ganzes oder in
Teilen auf eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein
Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als „modifizierte
Version“ des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk „basierendes“ Werk bezeichnet.

Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem
Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu „propagieren“ bezeichnet jedweden Umgang mit dem Werk, für den man, wenn
unerlaubt begangen, wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur
Verantwortung gezogen wü rde, ausgenommen das Ausfü hren auf einem Computer oder das
Modifizieren einer privaten Kopie. Unter die Propagation eines Werks fallen Kopieren,
Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und in manchen

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