QNAP Security VioStor CMS (Version: 1.0.1) Benutzerhandbuch

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gemäß dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewährt, die das
Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen ü bertragenen Kopien des betroffenen
Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptsächlich fü r und in Verbindung mit
spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei
denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. März 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde
vor diesem Datum erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder
sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschließt oder begrenzt, die Ihnen ansonsten
gemäß anwendbarem Patentrecht zustü nde.

12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter
Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände
nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, ein betroffenes
Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu ü bertragen, dü rfen Sie das Programm folglich ü berhaupt nicht ü bertragen.
Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen,
denen Sie das Programm ü bertragen haben, eine Gebü hr fü r die weitere Ü bertragung
einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu
befolgen darin, ganz auf die Ü bertragung des Programms zu verzichten.

13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License
Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit
einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren,
das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu ü bertragen.
Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das
betroffene Werk darstellt; die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License,
Abschnitt 13, die sich auf Interaktion ü ber ein Computernetzwerk beziehen, werden hingegen
auf die Kombination als solche anwendbar.

14. Ü berarbeitungen dieser Lizenz
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit ü berarbeitete und/oder neue Versionen der
General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer „oder jeder
späteren Version“ („or any later version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version,
die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine

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