QNAP Security VioStor CMS (Version: 1.0.1) Benutzerhandbuch

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die erst als Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributorversion entstü nden. Fü r den
Zweck dieser Definition schließt „Kontrolle“ das Recht mit ein, Unterlizenzen auf eine mit den
Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise fü r ein Patent zu erteilen.

Jeder Kontributor gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebü hrenfreie Patentlizenz
gemäß den wesentlichen Patentansprü chen des Kontributors, den Inhalt seiner
Kontributorversion zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und
außerdem auszufü hren, zu modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Paragraphen ist eine „Patentlizenz“ jedwede ausdrückliche Vereinbarung
oder Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen
(beispielsweise eine ausdrü ckliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei
Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen“ bedeutet,
eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschließen, ein Patent nicht gegen ihn
durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk ü bertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist,
und der korrespondierende Quellcode nicht fü r jeden zum Kopieren zur Verfü gung gestellt wird –
kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und ü ber einen öffentlich zugänglichen
Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel –, mü ssen Sie entweder (1) dafü r sorgen,
dass der korrespondierende Quellcode auf diese Weise verfü gbar gemacht wird, oder (2) dafü r
sorgen, dass Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz fü r dieses spezielle Werk entzogen
werden, oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, dass
die Patentlizenz auf nachgeordnete Empfänger ausgedehnt wird. „Wissentlich angewiesen
sein“ bedeutet, dass Sie tatsächliches Wissen darüber haben, dass – außer wegen der
Patentlizenz – Ihre Ü bertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des
betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Staat eins oder mehrere identifizierbare
Patente in diesem Staat verletzen wü rden, deren Gü ltigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung,
ein betroffenes Werk ü bertragen oder durch Vermittlung einer Ü bertragung propagieren und
einigen Empfängern eine Patentlizenz gewähren, die ihnen das Benutzen, Propagieren,
Modifizieren und Ü bertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestattet, wird die
von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und
darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie in ihrem Gü ltigkeitsbereich die speziell unter
dieser Lizenz gewährten Rechte nicht einschließt, die Ausü bung dieser Rechte verbietet oder die
Nichtausü bung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie dü rfen ein betroffenes
Werk nicht ü bertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem
Gebiet der Verbreitung von Software geschäftlich tätig ist, gemäß dem Sie dieser Drittpartei
Zahlungen leisten, die auf dem Maß Ihrer Aktivität des Ü bertragens des Werks basieren, und

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